Full text: Fürst Bismarck und der Bundesrat. Erster Band. Der Bundesrat des Norddeutschen Bundes (1867-1870). (1)

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Zollvereins vertragsmäßig gesicherten Eigentümlichkeiten auch äußerlich in selbst- 
ständiger Gestaltung hervortreten zu lassen und dem die Gesamtheit der deutschen 
Staaten umfassenden Gemeinwesen den Vortritt zu gewähren. Es wurde daher 
der Bundesrat des Zollvereins durch die Allerhöchste Verordnung vom 22. v. Mts. 
auf den 2. d. Mts. berufen und die Berufung des Zollparlaments auf den 
20. d. Mts. in Aussicht genommen. 
„Inzwischen ist bekannt geworden, daß die Wahlen zum Zollparlament im 
südlichen Teile Hessens erst auf den 19. d. Mts. angesetzt sind und in Würt- 
temberg nicht vor dem 24. d. Mts. werden stattfinden können. Es muß daher 
entweder das Zollparlament ohne Teilnahme der württembergischen und eines 
Teiles der hessischen Abgeordneten eröffnet, oder, statt in der zweiten Hälfte des 
März, erst im April berufen werden. 
„Die Wahl der ersten Alternative vermag ich bei Eurer Königlichen Moajestät 
nicht zu befürworten. So unerwünscht der durch die Verspätung der Wahlen 
in Württemberg und Hessen bedingte Aufschub auch ist, so erfordert doch das 
Interesse der neuen Institution, daß dieselbe unter Teilnahme aller dazu Be- 
rufenen ins Leben trete. Ich kann deshalb nur ehrfurchtsvoll beantragen, die 
Berufung des Zollparlaments unter den obwaltenden Umständen zu verschieben, 
den dadurch frei werdenden Zeitraum aber zur Berufung des Reichstags des 
Norddeutschen Bundes zu benutzen. Denn wenn das Zollparlament erst im 
April zusammentritt, würde der Reichstag, sofern er dem Parlamente folgen sollte, 
bis in den Sommer versammelt bleiben müssen. 
„Bei Eurer Königlichen Majestät stelle ich daher den ehrfurchtsvollen 
Antrag: 
durch Vollziehung der anliegenden beiden Verordnungen den Bundesrat 
des Norddeutschen Bundes auf den 7. d. Mts. und den Reichstag auf 
den 23. d. Mts. berufen zu wollen.“ 
In seiner zweiten Session hielt der Bundesrat 33 Plenarsitzungen ab,) 
von denen Bismarcks'') in 9, und zwar am 7., 24., 31. März, 4., 6., 
  
  
*) Berichte darüber finden sich in der „Norddeutschen Allgemeinen Zeitung“, Jahr- 
gang 1868, Nr. 59, 64, 68, 73, 79, 83, 84, 85, 86, 102, 107, 113, 126, 131, 134, 
137, 138, 142, 145, 151, 152, 156, 159, 171, 183, 187, 190, 200, 284, 286, 289, 296, 
300, 301. 
*) Mehrere Zeitungen hatten die Nachricht gebracht, daß Graf Bismarck durch 
mancherlei Zurücksetzungen veranlaßt worden sei, als Kanzler des Norddeutschen Bundes 
am königlichen Hofe den Botschafterrang zu beanspruchen, und daß dieser Rang demselben 
bewilligt wäre. Die „Spen. Zeitung“, welche diese Nachricht ebenfalls brachte, schickte 
derselben folgende Berichtigung nach: „Wie wir erfahren, ist diese Mitteilung nicht 
begründet. Der Rang eines Präsidenten des Staatsministeriums ist seit längerer Zeit 
demjenigen des Feldmarschalls und Oberstkämmerers in der Art gleichgestellt worden, daß 
die Reihenfolge dieser Chargen nach dem Datum ihrer Ernennungen wechselt. Der Rang 
der fremden Botschafter ist ein anderer. Dieselben gehen ganz zweifellos bei den Höfen
	        
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