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Zollvereins vertragsmäßig gesicherten Eigentümlichkeiten auch äußerlich in selbst-
ständiger Gestaltung hervortreten zu lassen und dem die Gesamtheit der deutschen
Staaten umfassenden Gemeinwesen den Vortritt zu gewähren. Es wurde daher
der Bundesrat des Zollvereins durch die Allerhöchste Verordnung vom 22. v. Mts.
auf den 2. d. Mts. berufen und die Berufung des Zollparlaments auf den
20. d. Mts. in Aussicht genommen.
„Inzwischen ist bekannt geworden, daß die Wahlen zum Zollparlament im
südlichen Teile Hessens erst auf den 19. d. Mts. angesetzt sind und in Würt-
temberg nicht vor dem 24. d. Mts. werden stattfinden können. Es muß daher
entweder das Zollparlament ohne Teilnahme der württembergischen und eines
Teiles der hessischen Abgeordneten eröffnet, oder, statt in der zweiten Hälfte des
März, erst im April berufen werden.
„Die Wahl der ersten Alternative vermag ich bei Eurer Königlichen Moajestät
nicht zu befürworten. So unerwünscht der durch die Verspätung der Wahlen
in Württemberg und Hessen bedingte Aufschub auch ist, so erfordert doch das
Interesse der neuen Institution, daß dieselbe unter Teilnahme aller dazu Be-
rufenen ins Leben trete. Ich kann deshalb nur ehrfurchtsvoll beantragen, die
Berufung des Zollparlaments unter den obwaltenden Umständen zu verschieben,
den dadurch frei werdenden Zeitraum aber zur Berufung des Reichstags des
Norddeutschen Bundes zu benutzen. Denn wenn das Zollparlament erst im
April zusammentritt, würde der Reichstag, sofern er dem Parlamente folgen sollte,
bis in den Sommer versammelt bleiben müssen.
„Bei Eurer Königlichen Majestät stelle ich daher den ehrfurchtsvollen
Antrag:
durch Vollziehung der anliegenden beiden Verordnungen den Bundesrat
des Norddeutschen Bundes auf den 7. d. Mts. und den Reichstag auf
den 23. d. Mts. berufen zu wollen.“
In seiner zweiten Session hielt der Bundesrat 33 Plenarsitzungen ab,)
von denen Bismarcks'') in 9, und zwar am 7., 24., 31. März, 4., 6.,
*) Berichte darüber finden sich in der „Norddeutschen Allgemeinen Zeitung“, Jahr-
gang 1868, Nr. 59, 64, 68, 73, 79, 83, 84, 85, 86, 102, 107, 113, 126, 131, 134,
137, 138, 142, 145, 151, 152, 156, 159, 171, 183, 187, 190, 200, 284, 286, 289, 296,
300, 301.
*) Mehrere Zeitungen hatten die Nachricht gebracht, daß Graf Bismarck durch
mancherlei Zurücksetzungen veranlaßt worden sei, als Kanzler des Norddeutschen Bundes
am königlichen Hofe den Botschafterrang zu beanspruchen, und daß dieser Rang demselben
bewilligt wäre. Die „Spen. Zeitung“, welche diese Nachricht ebenfalls brachte, schickte
derselben folgende Berichtigung nach: „Wie wir erfahren, ist diese Mitteilung nicht
begründet. Der Rang eines Präsidenten des Staatsministeriums ist seit längerer Zeit
demjenigen des Feldmarschalls und Oberstkämmerers in der Art gleichgestellt worden, daß
die Reihenfolge dieser Chargen nach dem Datum ihrer Ernennungen wechselt. Der Rang
der fremden Botschafter ist ein anderer. Dieselben gehen ganz zweifellos bei den Höfen