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teilung gewirkt. In dieser Stellung stand er natürlich mit Bismarck unaus-
gesetzt in dienstlichem Verkehr. Am lebhaftesten gestaltete sich derselbe in
der Zeit vor Gründung des Norddeutschen Bundes, da Delbrück, mit
Philipsborn eng befreundet, noch die Seele der preußischen Handelspolitik
war. Die meisten handelspolitischen Akte, welche das preußische Ministerium
der auswärtigen Angelegenheiten in nicht politischen Fragen in dieser Periode
verließen, trugen, wenn Bismarck dieselben nicht selbst zeichnete, die Unterschrift
des Direktors v. Philipsborn. Man denke hierbei besonders an die unzähligen
Schriftstücke, welche in den verschiedenen Phasen der Zollvereinskrisis mit den
deutschen Staaten gewechselt wurden. War der Eingang nur etwas bedeutsam,
so schrieb sich Bismarck dieselben zum persönlichen Vortrag durch Philipsborn;
ebenso zahlreiche Konzepte, die er nicht zeichnen wollte, ohne sich vorher über
die Verhältnisse genau orientirt zu haben. So kam es, daß Philipsborn im
ganzen sicherlich ebenso viele Vorträge bei seinem Chef zu halten hatte als
Delbrück. Das V (Vortrag) auf den Schriftstücken spielte dazumal noch eine
gewaltige Rolle. Bismarck war nach der Uebernahme des Ministeriums auch
nicht entfernt so unzugänglich, als er es in den letzten 15 Jahren seiner Wirk-
samkeit geworden ist. Auch war der Abstand zwischen dem Ministerialdirektor
und dem Minister nicht so erheblich, wie er später zwischen dem Reichskanzler
und einem Staatssekretär oder Minister wurde.
Um an ein paar konkreten Fällen das Verhältnis Bismarcks zu dem
Ministerialdirektor Philipsborn zu illustriren, erinnere ich an eine Korrespondenz
des Chefs mit seinem Untergebenen in Sachen des Anspruchs Oldenburgs auf
ein Präzipuum,?) an ein Schreiben, gezeichnet im Auftrag v. Philipsborn am
9. Oktober 1866, gerichtet an J. G. Trefftz und Sohn in Sachen der Ver-
schlechterung der einheimischen Justiz in Aegypten,*) und an ein anderes, (. d.
2. März 1868, gerichtet an einen rheinischen Fabrikanten, betreffend die Schritte,
welche aus Anlaß der Behandlung seines Sohnes durch österreichische Polizei-
beamte erfolgt waren.)
Auch im Verkehr mit den Personen, die Bismarck gerne sehen wollten, ihn
und erhielt am 11. November 1844 den Legationsratstitel verliehen. 1845 Generalkonsul
in Antwerpen, 1849 als Wirklicher Legationsrat und vortragender Rat in das auswärtige
Ministerium zurückberufen, 1851 zum Geheimen, 1857 zum Wirtlichen Geheimen Legationsrat
befördert. Durch Allerhöchste Ordre vom 31. Juli 1865 wurde er in den Adelsstand erhoben
und im Januar 1873 zum Wirklichen Geheimen Rat mit dem Prädikat „Excellenz“
ernannt.
*) Schreiben Bismarcks aus Karlsbad, d. d. 30. Juni 1864, abgedruckt in meinen
„Aktenstücken zur Wirtschaftspolitik des Fürsten Bismarck“, Bd. I. S. 27.
**) Abgedruckt in der „Kölnischen Zeitung“ 1866 Nr. 293 vom 31. Oktober, zweites
Blatt (in Kohls Bismarck-Regesten nicht erwähnn).
**“) Dieses in Kohls Bismarck-Regesten gleichfalls unerwähnte Schreiben findet sich
publizirt in der „Kölnischen Zeitung“ 1868 Nr. 112 vom 22. November, zweites Blatt.