Full text: Fürst Bismarck und der Bundesrat. Erster Band. Der Bundesrat des Norddeutschen Bundes (1867-1870). (1)

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sei jetzt disziplinarisch beurlaubt — nicht aus politischen Gründen — da er die 
Stimmung Deutschlands nicht genau genug gekannt habe. Man stehe Frankreich 
jetzt gegenüber wie einer Räuberbande, die man im plötzlichen Licht sich gegenüber 
sieht; auch wenn jetzt Dunkelheit einträte, wüßte man sich bedroht und könne nicht 
ruhen, bis diese „Bande“ beseitigt sei. Die europäischen Höfe sprächen ihre 
Entrüstung in Ausdrücken aus, welche die unserige übersteigt. Von England 
und Rußland seien die wohlwollendsten Sympathien ausgedrückt. 
4. Lippe. 
Kabinetsminister Heldmann 
(geboren 26. Januar 1801, gestorben 16. Dezember 1872). 
Theodor Heldmann, geboren in Lampa, trat im April 1823 in den lippischen 
Staatsdienst. Als Justizamtmann des Amtes Brecke wurde derselbe am 14. März 1848 
zum Regierungsrat ernannt und am 18. Juni 1858 zum Geh. Regierungsrat befördert. 
Nachdem der lippische Minister v. Oheimb resignirt hatte, wurde Heldmann am 30. März 
1868 mit dem Titel Präsident zum Vorstande des Kabinetsministeriums bestellt und Bundes- 
ratsbevollmächtigter am 18. November 1868. Derselbe nahm persönlich teil an den Sitzungen 
desselben vom 20. November bis 8. Dezember 1870, 19. Februar bis 6. März, 15. März 
bis 1. April, 13. Oktober bis 4. November 1871 und war das dienstliche Verhältnis 
zum Bundeskanzler stets ein recht gutes, wie denn bekanntlich das Fürstentum Lippe beim 
Ausbruch des deutschen Krieges im Sommer 1866 von vornherein auf Preußens Seite 
stand. Der Thätigkeit des Präsidenten Heldmann machte ein Schlaganfall am 18. Dezember 
1871 ein jähes Ende, er erholte sich nicht wieder, nahm deshalb am 1. April 1872 seinen 
Abschied und starb bald darauf am 16. Dezember 1872. Ein großes und bleibendes Ver- 
dienst erwarb sich Heldmann für die glänzende Ordnung des lippischen Finanzwesens. 
5. Tübeck. 
Ministerresident Dr. Krüger') 
(geboren 22. September 1819, gestorben 17. Januar 1896). 
Krüger wurde zuerst 1868 durch das Vertrauen Lübecks, 1873 durch 
jenes von Hamburg und seit 1876 auch durch das von Bremen in den Bundes- 
rat geschickt, woselbst er, besonders in den Ausschüssen, eine eifrige Thätigkeit 
*) 1839—1843 Studium der Rechte in Bonn, Berlin und Göttingen, 1844 ließ sich 
Krüger in Lübeck als Advokat nieder und wurde demnächst zum Prokurator am Nieder- 
gericht und am Oberappellationsgericht daselbst bestellt, später auch zum Staatsanwalt 
ernannt. In den vierziger Jahren schloß sich Krüger den gemäßigt-liberalen Reform- 
freunden Lübecks an, 1850 erschien er als Vertreter seiner Vaterstadt auf dem Erfurter 
Parlament, 1851 und 1852 fungirte er als Wortführer des neugebildeten Lübecker Bürger- 
ausschusses und nahm teil an der Begründung der dortigen Handelskammer und der Lübecker 
Privatbank. Daneben führte er sich in dieser ersten Periode seiner Wirksamkeit als handels- 
politischer Schriftsteller durch zwei Arbeiten ein, von denen die eine den Titel führt: „Die 
Lübeck-Schweriner Eisenbahn in ihrem Verhältnis zu Mecklenburg und seinen Seestädten“, 
die andere: „Lübecks nordischer Handel unter Berücksichtigung seiner Bedeutsamkeit für die 
deutsche Fabrikation"“. 1856 ging Krüger als hanseatischer Diplomat nach Kopenhagen,
	        
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