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sei jetzt disziplinarisch beurlaubt — nicht aus politischen Gründen — da er die
Stimmung Deutschlands nicht genau genug gekannt habe. Man stehe Frankreich
jetzt gegenüber wie einer Räuberbande, die man im plötzlichen Licht sich gegenüber
sieht; auch wenn jetzt Dunkelheit einträte, wüßte man sich bedroht und könne nicht
ruhen, bis diese „Bande“ beseitigt sei. Die europäischen Höfe sprächen ihre
Entrüstung in Ausdrücken aus, welche die unserige übersteigt. Von England
und Rußland seien die wohlwollendsten Sympathien ausgedrückt.
4. Lippe.
Kabinetsminister Heldmann
(geboren 26. Januar 1801, gestorben 16. Dezember 1872).
Theodor Heldmann, geboren in Lampa, trat im April 1823 in den lippischen
Staatsdienst. Als Justizamtmann des Amtes Brecke wurde derselbe am 14. März 1848
zum Regierungsrat ernannt und am 18. Juni 1858 zum Geh. Regierungsrat befördert.
Nachdem der lippische Minister v. Oheimb resignirt hatte, wurde Heldmann am 30. März
1868 mit dem Titel Präsident zum Vorstande des Kabinetsministeriums bestellt und Bundes-
ratsbevollmächtigter am 18. November 1868. Derselbe nahm persönlich teil an den Sitzungen
desselben vom 20. November bis 8. Dezember 1870, 19. Februar bis 6. März, 15. März
bis 1. April, 13. Oktober bis 4. November 1871 und war das dienstliche Verhältnis
zum Bundeskanzler stets ein recht gutes, wie denn bekanntlich das Fürstentum Lippe beim
Ausbruch des deutschen Krieges im Sommer 1866 von vornherein auf Preußens Seite
stand. Der Thätigkeit des Präsidenten Heldmann machte ein Schlaganfall am 18. Dezember
1871 ein jähes Ende, er erholte sich nicht wieder, nahm deshalb am 1. April 1872 seinen
Abschied und starb bald darauf am 16. Dezember 1872. Ein großes und bleibendes Ver-
dienst erwarb sich Heldmann für die glänzende Ordnung des lippischen Finanzwesens.
5. Tübeck.
Ministerresident Dr. Krüger')
(geboren 22. September 1819, gestorben 17. Januar 1896).
Krüger wurde zuerst 1868 durch das Vertrauen Lübecks, 1873 durch
jenes von Hamburg und seit 1876 auch durch das von Bremen in den Bundes-
rat geschickt, woselbst er, besonders in den Ausschüssen, eine eifrige Thätigkeit
*) 1839—1843 Studium der Rechte in Bonn, Berlin und Göttingen, 1844 ließ sich
Krüger in Lübeck als Advokat nieder und wurde demnächst zum Prokurator am Nieder-
gericht und am Oberappellationsgericht daselbst bestellt, später auch zum Staatsanwalt
ernannt. In den vierziger Jahren schloß sich Krüger den gemäßigt-liberalen Reform-
freunden Lübecks an, 1850 erschien er als Vertreter seiner Vaterstadt auf dem Erfurter
Parlament, 1851 und 1852 fungirte er als Wortführer des neugebildeten Lübecker Bürger-
ausschusses und nahm teil an der Begründung der dortigen Handelskammer und der Lübecker
Privatbank. Daneben führte er sich in dieser ersten Periode seiner Wirksamkeit als handels-
politischer Schriftsteller durch zwei Arbeiten ein, von denen die eine den Titel führt: „Die
Lübeck-Schweriner Eisenbahn in ihrem Verhältnis zu Mecklenburg und seinen Seestädten“,
die andere: „Lübecks nordischer Handel unter Berücksichtigung seiner Bedeutsamkeit für die
deutsche Fabrikation"“. 1856 ging Krüger als hanseatischer Diplomat nach Kopenhagen,