Full text: Fürst Bismarck und der Bundesrat. Erster Band. Der Bundesrat des Norddeutschen Bundes (1867-1870). (1)

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Darlehens von 30000 Thalern aus Bundesmitteln für das 
dortige evangelische Hospital zur Ausführung von notwendig ge- 
wordenen Neubauten ersucht worden. Der Bundeskanzler befürwortete die 
Gewährung dieses Gesuchs, unter Hinweis auf die zwanzigjährige nützliche 
Wirksamkeit jenes Hospitals, welches hilfsbedürftigen Deutschen, ohne Rücksicht 
auf die Konfession, die Verpflegungskosten ganz oder teilweise erließ, bei dem 
Bundesrat für den Fall, daß die andere Hälfte der für die beabsichtigten 
Neubauten veranschlagten Kostensumme von 60000 Thalern anderweitig 
gedeckt werde. 
Rückblick. 
Faßt man die Ergebnisse der Session kurz zusammen, so kommt man zu 
folgendem Resultate. Der Geist der Eintracht und des Entgegenkommens, der 
unter den Bevollmächtigten zum Bundesrat waltete, und der auf der gemein- 
samen Hingebung der Bundesregierungen an die Sache Deutschlands beruhte, 
zeitigte auch in der zweiten Session des Norddeutschen Bundes erfreuliche 
Resultate. Es kamen Gesetze zu stande über die Eheschließung, das Gewerbe- 
wesen (Notgewerbegesetz), die Maaß= und Gewichtsordnung, die gewerbrechtliche 
Stellung der Erwerbs= und Wirtschaftsgenossenschaften, die Aufhebung der 
Schuldhaft, die Aufhebung der. Spielbanken, die Unterstützung der Familien der 
zum Dienste einberufenen Mannschaften der Ersatzreserve, die Quatierleistung 
für die bewaffnete Macht. Es wurde vorbereitet die Gesetzgebung über 
das Patentwesen, die Rechtshilfe, Haftpflicht, Strafgesetzbuch und Strafprozeß- 
ordnung, die Beseitigung der Doppelbesteuerung und die Flußzölle. 
Auf administrativem Gebiete lagen eine wirksamere Gestaltung des Schutzes 
der Auswanderer, eine Enquete über das Hypothekenwesen, die Sicherung der 
Eisenbahnen für militärische Zwecke, die Ausbildung der Bundeskonsulate, die 
Schaffung einer Bundesschulkommission, die Ausdehnung der militärischen Frei- 
zügigkeit auf Baden, Maßnahmen zur Sicherung des Privateigentums im See- 
kriege. Die Benutzung der Post und Telegraphen wurde durch Verträge des 
Norddeutschen Bundes mit den süddeutschen und fremden Staaten erweitert. 
Keine Einigung kam im Bundesrat zu stande über die Anträge von 
Bayern, Württemberg, Baden und Hessen in Betreff der Herstellung eines Ver- 
hältnisses gegenseitiger Freizügigkeit mit dem Norddeutschen Bund. 
Ein Antrag des Bundeskanzlers wegen Erhöhung der Matrikularbeiträge 
wurde im Bundesrat in der mildesten Form abgelehnt. Hiervon abgesehen 
folgte aber der Bundesrat den von dem Präsidium ausgehenden Anregungen 
auf der ganzen Linie. Bismarck selbst legte aber auch große Mäßigung an den Tag 
und zeigte sich frei von allen partikularistischen Anwandlungen, hoch und unpar- 
teiisch über dem Ganzen stehend und nur das Beste des Vaterlands mit seinem 
weiten Blick verfolgend. Seinen bundesfreundlichen Standpunkt bethätigte er
	        
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