Full text: Fürst Bismarck und der Bundesrat. Erster Band. Der Bundesrat des Norddeutschen Bundes (1867-1870). (1)

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die Frage, ob in den Handelsvertrag die Frage einer zukünftigen Zollunion 
Oesterreichs und Deutschlands aufgenommen werden sollte, nicht eins waren. 
Im Bundesrat wirkte Hasselbach unter den Augen Bismarcks zu seinem 
Wohlgefallen, bis in den Jahren 1876 und 1877 der Umschwung in der 
Handelspolitik sich vorbereitete. Hasselbach, ein gemäßigter Freihändler, wurde 
von da ab allmälich, wie dies nicht anders möglich war, in den Hintergrund 
gedrängt. Der Staatsminister Hofmann hatte geglaubt, ihm die Aussicht auf 
die Stelle des Vorsitzenden der Zolltarifkommission in Aussicht stellen zu 
können, anstatt dessen wählte Bismarck aber den Frhrn. v. Varnbüler.) 
Hasselbach führte die Verhandlungen mit, welche am 25. Mai 1881 im 
Finanzministerium über den Anschluß Hamburgs an den Zollverein geführt 
wurden; sie werden ihm, bei seiner freihändlerischen Grundrichtung, sicher auch 
Contre coeur gewesen sein. 
Im Laufe der Zeiten wurde die Erkaltung zwischen Bismarck und Hassel- 
bach größer. Sie fand einen prägnanten Ausdruck darin, daß Hasselbach in 
der Eigenschaft des Vorsitzenden des Bundesratsausschusses für Zoll= und Steuer- 
wesen durch den Chef des Reichsschatzamts, v. Burchard, ersetzt wurde. Zu 
einem starken Konflikt kam es bei der Festsetzung eines Regulativs für die Ver- 
zollung der in das Reichsgebiet eingehenden Hölzer. Der bayrische Vereins- 
bevollmächtigte Frhr. v. Aufseß hatte ein Regulativ ausgearbeitet, welches ganz 
unausführbar war (jedes eingehende Holzstück sollte durch einen Stempel gekenn- 
zeichnet werden). Gegen dieses Regulativ, welches vom Reichsschatzamt ohne 
vorgängiges Benehmen mit dem preußischen Finanzminister im Bundesrat einge- 
bracht worden war, gab Preußen im Ausschuß seine entscheidende Stimme ab. 
Das Regulativ wurde auf diese Weise zwar beseitigt und später durch ein 
rationelleres ersetzt, die Thatsache aber, daß Preußen eine vom Reichskanzler 
(Schatzsekretär) ausgehende Vorlage bekämpft hatte, ließ sich doch nicht mehr 
aus der Welt schaffen. Es war ein Vorgang, der entschieden hätte vermieden 
werden müssen; das Rücktrittsgesuch des bereits hochbetagten Hasselbach konnte 
bei dieser Sachlage keinen Eingeweihten überraschen. 
2. Königreich Sachlen. 
Justizrat Klemm, 
1871 Appellationsgerichtspräsident, später Oberlandesgerichtspräsident, zurzeit 
im Ruhestand in Dresden wohnhaft, war nur stellvertretender Bevollmächtigter 
zum Bundesrat für das Königreich Sachsen und ist als solcher nicht in ein 
persönliches Verhältnis zu dem Kanzler gekommen, weder im amtlichen Ver- 
kehr noch bei einer geselligen Gelegenheit. Der amtliche Verkehr lag ausschließlich 
*) Vgl. mein Werk „Fürst Bismarck und die Parlamentarier“ Bd. III. S. 273.
	        
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