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Ebenso wurde eine andere, von Mitgliedern des früheren National—
vereins in Mecklenburg erhobene Beschwerde wegen gehemmter Rechts-
pflege durch folgenden Bescheid abgelehnt:
Berlin, 5. Juli 1869.
Die an den Bundesrat des Norddeutschen Bundes gerichtete Eingabe
vom 4. Mai d. J., in welcher Sie über die großherzoglich mecklenburg-
schwerinsche Regierung wegen angeblich gehemmter Rechtspflege Beschwerde
führen, ist dem Bundesrat vorgelegt worden. Derselbe hat darauf in seiner
Sitzung vom 16. vorigen Monats beschlossen: in Erwägung, daß der
Artikel 77 der Bundesverfassung nach seinem ausdrücklichen Wortverstande sich
nur auf künftige Fälle der Justizverweigerung bezieht, auf solche Fälle
mithin nicht erstreckt werden kann, welche der Zeit vor der Errichtung des
Norddeutschen Bundes angehören; daß nach Inhalt der Beschwerdeschrift
die Thatsachen, aus welchen eine nach Artikel 77 zu beurteilende Justizverweigerung
gefolgert wird, vor der Errichtung des Norddeutschen Bundes sich zugetragen
haben sollen; daß in der Beschwerdeschrift auch nicht behauptet wird, es sei
nach dem entscheidenden Zeitpunkte in Ansehung der Verfolgung der aus der
angeblichen früheren Rechtskränkung herzuleitenden Rechte die landesgesetzlich zu
gewährende Rechtspflege verweigert oder gehemmt worden, die Beschwerde als
nicht gerechtfertigt zurückzuweisen. Ew. Wohlgeboren werden hiervon unter
Rücksendung der Anlagen ergebenst in Kenntnis gesetzt.
Das Bundeskanzler-Amt.
Delbrück.“)
Mehrere an den Bundesrat gerichtete Eingaben verwandten sich für die Ge-
währung einer Unterstützung aus Bundesmitteln für das in Hamburg unter
dem Namen „Norddeutsche Seewarte“ bestehende nautisch-meteorologische
Institut. Die Ausschüsse für Rechnungswesen und für Handel und Verkehr,
welche mit Begutachtung dieser Gesuche beauftragt waren, wiesen in ihrem Be-
richt auf die Erfolge hin, welche andere ähnliche Institute, namentlich die-
Observatorien zu London, Washington und Utrecht, aufzuzeigen hatten. Der
preußische Generalkonsul in Hamburg sowie der Professor Dove hatten sich mit
dem Institut bekannt gemacht und sich über die Leistungen desselben sehr günstig
ausgesprochen. Infolge dessen fanden der Marine= und der Handelsminister
sich veranlaßt, die von Hamburg ausgegangenen Anträge dem Bundeskanzler
zu empfehlen und eine vorläufige Unterstützung derselben zu befürworten. Dieser
Auffassung waren auch die Ausschüsse des Bundesrats beigetreten, indem sie es
zwar nicht für angemessen erachteten, dieses Institut schon jetzt zu einer Staats-
oder Bundesanstalt zu machen, aber für eine Unterstützung desselben aus Bundes-
mitteln sich erklärten, welche nach den Anträgen der Ausschüsse auf jährlich
*) Die beiden vorstehenden Erlasse sind in Kohls Bismarck-Regesten übersehen.