Full text: Fürst Bismarck und der Bundesrat. Erster Band. Der Bundesrat des Norddeutschen Bundes (1867-1870). (1)

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3000 Thaler zu bemessen, aus dem Dispositionsfonds des Bundeskanzlers zu 
entnehmen und der Hamburger Deputation für Handel und Schiffahrt zu über- 
weisen sein würde, mit der Maßgabe, daß am Schluß des Jahres 1869 über 
den Fortgang und die Leistungen der Seewarte Bericht zu erstatten wäre.“) 
Die Errichtung der deutschen Seewarte in Hamburg erfolgte erst durch 
Gesetz vom 9. Januar 1875 (Reichs-Gesetzbl. S. 11).“") 
In den Jahren 1868 und 1869 ging genau am Schlusse der Bundesrats- 
arbeiten die Summe von 100 Thalern als Selbstbesteuerung eines Süddeutschen 
aus Stuttgart ein unter warmer Anerkennung des Norddeutschen Bundes, dessen 
Wohlthaten der Einsender nicht umsonst genießen mochte. Die Geldgabe wurde 
der Marinestiftung „Frauengabe Elberfeld“ überwiesen. 
Rückblick. 
Wenn wir die Ergebnisse der Session auch diesmal zum Schlusse 
kurz an uns vorübergehen lassen, so zeigt sich uns folgendes Gesamtbild: 
Die Vorlagen, welche Bismarck dem Bundesrat unterbreitete, bekundeten 
durchweg die Entschlossenheit des Kanzlers, in der selbständigen Organisation 
des Bundes ebenso wie in den Arbeiten der Gesetzgebung unentwegt weiter zu 
schreiten. Ein wichtiger Schritt im Ausbau der Bundeseinrichtungen bestand in 
seinem Vorschlag wegen Uebergangs des preußischen Ministeriums 
der auswärtigen Angelegenheiten auf den Bund. Der Antrag 
wurde in den weiteren Stadien der Beratung von den Kleinstaaten allerdings 
dazu benutzt, um ihr bisher nur stillschweigend geduldetes Gesandtschaftsrecht 
ausdrücklich zu legalisiren. 
Lebhafte Kontroversen entwickelten sich über den von Bismarck dem Bundes- 
rat vorgelegten Gesetzentwurf über den Unterstützungswohnsitz. Es hätte 
allerdings in der Macht des Präsidenten gelegen, die Vorlage im Plenum des 
Bundesrats, wenn auch mit sehr geringer Majorität durchzusetzen, vorausgesetzt, 
daß vorerst die Forderung Mecklenburgs, die Abstimmung nach Artikel 78 der 
Verfassung vorzunehmen, weil die Vorlage eine Abänderung der Bestimmungen 
in Artikel 3 der Verfassung enthalte, durch einen Majoritätsbeschluß beseitigt 
*) Im Jahre 1870 regte Hamburg im Bundesrat die Verdoppelung der pro 1871 
bewilligten Summe von 3000 Thalern an. Vergl. die „Nationalzeitung“ Nr. 225 vom 
17. Mai 1870. 
*4) Nachdem der Bundesrat, einem Antrage Bismarcks entsprechend, seine Zustimmung 
dazu erteilt hatte, daß der Norddeutsche Bund dem Protokolle über das von der Pforte 
erlassene Gesetz vom 14. Juni 1867 wegen Erwerbs von Grundeigentum durch 
Fremde in der Türkei unter bestimmten Modalitäten beitrete, ist das über diesen Bei- 
tritt ausgefertigte Protokoll von dem Geschäftsträger des Norddeutschen Bundes zu Kon- 
stantinopel und dem türkischen Minister der auswärtigen Angelegenheiten am 7. Juni 1869 
vollzogen worden.
	        
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