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Einzelstaaten aber anfänglich eine gewisse Quote zur Ausgleichung während des
Uebergangsstadiums zu überlassen.
Gegen die Börsensteuer wurde eingewendet, dieselbe involvire eine schwere
Benachteiligung einzelner Staaten (besonders der Hansestädte im Gegensatz zu
manchen binnenländischen Staaten), und man habe damit eine Richtung ein-
geschlagen, die man wieder verlassen müsse, weil sie Ungerechtigkeiten veranlasse
und für einzelne Staaten das Bundesverhältnis drückend mache. Hamburg und
Hessen, welche die Opposition anführten, erreichten nur so viel, daß der von der
Besteuerung inländischer Aktien handelnde Abschnitt umgestaltet und die un-
angenehme Parallele dieser Abgabe mit der in anderen Staaten eingeführten
Couponsteuer etwas beseitigt wurde.
Hessen erblickte auch in der vorgeschlagenen Gassteuer (ebenso wie in der
Börsensteuer) eine Aenderung der Bestimmungen der Bundesverfassung in Bezug
auf das Besteuerungsrecht und reklamirte dieselbe für die Einzelstaaten.
Gegen die Quittungssteuer wurden Bedenken erhoben, welche auf Aus-
fällen für die Landeskassen einzelner Bundesstaaten, zum Beispiel Sachsens,
wo der QOuittungsstempel bereits bestand, und sogar höher war als die vor-
geschlagene Bundessteuer, beruhte. Auch im Plenum des Bundesrats fand
das Projekt keine sehr günstige Aufnahme. Dasselbe gelangte ebensowenig an
den Reichstag als die Gassteuer und der Vorschlag wegen Besteuerung der
Eisenbahnreisenden.
Auf eine ziemlich lebhafte Opposition stießen im Bundesrat die Präsidial-
vorlagen, betreffend die Aufhebung der vielen partikularen Portofreiheiten, und
betreffend die Prüfung der Seeschiffer und Seesteuerleute. Die hanseatischen
Bevollmächtigten fanden die Interessen des großen Seeverkehrs im Gegensatz zu
denen der Ostseeschiffahrt in dem dem Bundesrat zugegangenen Reglements-
entwurf nicht hinlänglich gewahrt. Petitionen aus Ostfriesland nahmen in
dieser Hinsicht ganz denselben Standpunkt ein. „Daß Preußen,“ so bemerkte
die „Nationalzeitung“ (29. August 1869), „als Staat aber seine militärisch-
politische Ueberlegenheit gebrauchen sollte, um die Berlin zufällig etwas ferner
liegenden, dem preußischen Beamtentum etwas neueren und fremderen Interessen
der Nordsee-Rhederei denen der Ostsee-Rhederei rücksichtslos unterzuordnen, mag
man doch nicht eher glauben, als bis man es etwa erlebt.“ Gleichwohl drang
in den wichtigeren Streitpunkten Preußens Ansicht gegen die der Hansestädte
und Oldenburgs durch.
Gegen den vom Königreich Sachsen ausgehenden Antrag auf Errichtung
eines obersten Gerichtshofes in Handelssachen wehrte sich besonders Mecklenburg
mit Händen und Füßen. Von den sonstigen Anträgen der Bundesstaaten ist
nicht viel zu sagen. Mecklenburg-Schwerin verlangte Garantien gegen eine
Ueberstürzung der Abstimmungen im Bundesrat, Oldenburg regte die Ausgabe
eines Bundes-Centralblattes an, Anhalt stellte einen von Oldenburg-Braunschweig
Poschinger, Fürst Bismarck und der Bundesrat. I. 18