Full text: Fürst Bismarck und der Bundesrat. Erster Band. Der Bundesrat des Norddeutschen Bundes (1867-1870). (1)

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läßt. So haben wir unsern Rechnungsausschuß, unsern Handelsausschuß. Alle 
diese Organe, die dadurch hergestellt worden sind, daß den Regierungen eine 
ihrer Souveränität und ihren vertragsmäßigen Rechten entsprechende Stellung 
und Mitwirkung im Bundesrat angewiesen ist, würden nach dem Antrage auf 
Errichtung verantwortlicher Bundesministerien überflüssig werden.“ 
 
	        
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