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Schriftstücke, wenn er ihr Schicksal ahnte, selbst an die Adresse des Reichs-
schatzamts.
Stephans Verhältnis zu dem Minister Maybach soll zu wünschen übrig
gelassen haben. Symptomatisch war Stephans Rede im Herrenhause vom April
1889. Angriffe eines Ministers gegen einen andern vor versammeltem Parla—
ment kamen sonst unter Bismarck nicht vor. Fast war man versucht zu glauben,
daß Stephan sich vorher vergewissert habe, daß die von ihm gegen die May-
bachsche Verwaltung geführten Klagen bei Bismarck wenigstens keine Mißbilligung
fanden.
2. Königreich Sachsen.
Geheimer Regierungsrat Schmalz
(geboren 22. Mai 1811, gestorben am 6. Mai 1893).
Derselbe besuchte die Fürsten= und Landesschule St. Afra in Meißen, sodann die
Universitäten zu Leipzig und Heidelberg, widmete sich zunächst der advokatorischen Praxis,
wurde aber im Jahre 1849 als Regierungsrat in das Ministerium des Innern berufen,
fünf Jahre später zum Geheimen Regierungsrat befördert. Als Nachfolger des Geheimen
Rates Dr. Weinlig wurde Schmalz am 1. Mai 1873 zum Direktor der Ministerialabteilung
für Ackerbau, Gewerbe und Handel ernannt, welcher er zehn Jahre lang vorstand. Bei
seiner Verabschiedung im Sommer 1883 wurde ihm Titel und Rang eines Wirklichen
Gebeimen Rates mit dem Prädikate Excellenz verliehen. Er bekleidete sodann noch einige
Jahre lang die Stelle eines königlichen Kommissars für die Altersrentenbank; auch gehörte
er bis zu seinem Lebensende dem Direktorium der Gehestiftung als Vorsitzender an.
Major Freiherr v. Hollebens)
(geboren 30. Juli 1824)
entfaltete besonders nach der Rückkehr vom französischen Kriegsschauplatz im
Bundesrat bis Juli 1873 eine lebhafte Thätigkeit. Er wurde zum Mitglied
der Reichstagskommission ernannt und nahm an deren Arbeiten, welche der
*) Karl Ludwig Bernhard v. Holleben, genannt v. Normann, Sohn des fürstlich
schwarzburg-rudolstädtischen Oberjägermeisters Anton v. Holleben, erhielt seine Schul-
bildung zunächst auf dem Gymnasium in Rudolstadt, verblieb 1840—1845 auf der Landes-
schule Pforta und studirte nach Erlangung des Maturitätseramens 3 Jahre die Rechte auf
der Universität Jena. 1849 Eintritt als Avantageur in das 1. Schützenbataillon in Leip-
zig, September 1849 Ernennung zum Offizier, Frühjahr 1866 zum Hauptmann im General-
stab ernannt, Teilnahme am böhmischen Feldzug, 1867 Beförderung zum Major im sächsi-
schen Generalstab. Von Dresden waren nun stets 2 Generalstabsoffiziere zum großen General-=
stabe nach Berlin zu kommandiren. In solcher Eigenschaft arbeitete auch Holleben vom
1. Oktober 1868 an in Berlin, hatte auch bisweilen den hier und da abwesenden königl.
sächsischen Militärbevollmächtigten, Oberst v. Brandenstein, zu vertreten, so daß er, als der-
selbe im Frühjahr 1870 den Abschied nahm, an seine Stelle rückte und zum königl.
sächsischen Bevollmächtigten beim Norddeutschen Bundesrat ernannt wurde. Als im Juli
1870 der Krieg mit Frankreich ausbrach, waren die von Holleben mit den Offizieren des
großen Generalstabes geknüpften kameradschaftlichen Beziehungen wohl die Veranlassung,