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einschließlich der von den preußischen Eisenbahngesellschaften beizutragenden zwei
Millionen Franken auf zehn Millionen fest, mit der Maßgabe, daß die Sub-
vention sich um den entsprechenden Betrag verringern soll, um welchen der
Beitrag der Eisenbahngesellschaften etwa hinter zwei Millionen zurückbleiben sollte.
Gesetz, betreffend die St. Gotthard-Eisenbahn. Vom 31. Mai 1870
(B.-G.-Bl. S. 312).7)
5. Bost- und Felegraphenwesen.
Die von Bismarck dem Bundesrat vorgelegten Postverträge zwischen dem
Norddeutschen Bunde und Schweden (vom 20. März 1870, B.-G.-Bl. S. 87),
den Vereinigten Staaten von Amerika (vom 7./23. April 1870, B.-G.-Bl.
S. 594) und Großbritannien und Irland (vom 25. April 1870, B.-G.-Bl.
S. 565) gaben daselbst zu keiner Debatte Anlaß.
6. Marine und Schiffahrt.
Abschaffung der Elbzölle. In dieser Frage, welche schon seit Jahr-
zehnten Gegenstand diplomatischer Verhandlungen unter den Uferstaaten war,
verständigten sich die vereinigten Ausschüsse des Bundesrats für Handel und
Verkehr und für Justizwesen über folgende Anträge beim Bundesrat: Den
Bundeskanzler zu ersuchen, mit der österreichischen Regierung in Unterhandlung
zu treten, um deren Zustimmung zur Beseitigung der Elbzölle zu erlangen,
und für den Fall, daß diese Zustimmung erteilt wird, einen Gesetzentwurf an-
zunehmen, welcher den Wegfall des Elbzolls von einem noch näher zu be-
stimmenden Zeitpunkt ab ausspricht und aus Bundesmitteln Mecklenburg-Schwerin
eine Abfindungssumme von 500 000 Thalern, Anhalt eine solche von 85,000
Thalern und Lauenburg eine solche von 36 000 Thalern gewährt.““)
Der Bundesrat bewilligte in der Sitzung vom 11. April Mecklenburg eine
Entschädigung von 1250 000 Thalern.*“) Gesetz wegen Aufhebung der
Elbzölle. Vom 11. Juni 1870 (B.-G.-Bl S. 416).
*) Im Laufe des Sommers legte der Kanzler dem Bundesrat auch noch die am
20. Juni in Varzin und Berlin unterzeichnete Konvention zmwischen den Vertretern der
Schweiz, Italiens und des Norddeutschen Bundes vor, das Gotthardunter-
nehmen betreffend.
**) Näheres aus dem Bericht der Bundesratsausschüsse findet man in der „National-=
zeitung“ Nr. 147 vom 29. März 1870. Ueber die Stellung des Herzogtums Anhalt zur
Frage s. „Nationalzeitung“ Nr. 192 vom 26. April 1870. Bei den Verhandlungen mit
Mecklenburg kam auch eine Note des Herrn von Savigny an die mecklenburgische Regierung
vom 18. Februar 1867 zur Sprache (in Kohls Bismarck-Regesten nachzutragen).
*“*) Man hatte sich im Bundesrat darüber geeinigt, daß die Abfindung Mecklenburgs
in Betreff der Elbzölle bereits eingetreten sei mit dem Tage des Inslebentretens der
Bundesverfassung. Es traten hiernach dem genannten Kapital einerseits die Zinsen des-
selben vom 1. Juli 1867 ab bis zum Tage des Inkrafttretens der gegenwärtigen Abfindung
noch hinzu, während dafür andererseits die von Mecklenburg seit dem 1. Juli 1867 er-
bobenen Elbzollbeträge wieder in Abrechnung kamen.