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Tage mit dem Herrn Duc de Gramont hatte, erklärte letzterer die eingegangene
Entsagung als Nebensache, da Frankreich die Thronbesteigung des Prinzen doch
niemals zugelassen haben würde. In den Vordergrund stellte er die Verletzung,
welche Frankreich dadurch zugefügt sei, daß Se. Majestät der König von Preußen
dem Prinzen die Annahme der Kandidatur erlaubt habe, ohne Sich vorher mit
Frankreich zu benehmen. Er bezeichnete als ein befriedigendes Mittel zur Aus-
gleichung dieser Verletzung ein Schreiben Sr. Majestät des Königs an Se.
Majestät den Kaiser der Franzosen, in welchem ausgesprochen werde, daß Se.
Majestät der König bei Erteilung jener Erlaubnis nicht habe glauben können,
dadurch den Interessen und der Würde Franlreichs zu nahe zu treten und sich
der Entsagung des Prinzen anschließe.
Am Tage darauf stellte Herr Graf Benedetti, als er Sr. Majestät dem
Könige in Ems begegnete, an Allerhöchstdieselben das Ansinnen, daß Sie die
Verzichtleistung des Prinzen approbiren und die Versicherung erteilen sollten,
daß auch in Zukunft diese Kandidatur nicht wieder aufgenommen werden würde;
Herr Graf Benedetti ist hierauf von Sr. Majestät nicht weiter empfangen
worden. Dem Botschafter des Norddeutschen Bundes gegenüber hat der Duc
de Gramont vorstehenden Forderungen noch die eines entschuldigenden
Schreibens Sr. Majestät des Königs an den Kaiser Napoleon hinzugefügt.
Es ist der vorstehenden Schilderung der Thatsachen nur eine Bemerkung
hinzuzufügen. Als Se. Majestät der König von Preußen von den zwischen
der spanischen Regierung und dem Prinzen geführten Verhandlungen außer-
amtlich Kenntnis erhielten, geschah dies unter der ausdrücklichen Bedingung
der Geheimhaltung. In Betreff eines fremden Geheimnisses, welches weder
Preußen noch den Bund berührte, konnten Se. Moajestät keinen Anstand nehmen,
die Geheimhaltung zuzusagen. Allerhöchstdieselben haben daher Ihre Regierung
von der Angelegenheit, welche für Sie nur eine Familiensache war, nicht in
Kenntnis gesetzt und hatten das Benehmen mit anderen Regierungen, soweit
solches erforderlich sein konnte, von der spanischen Regierung oder deren Thron-
kandidaten erwartet und denselben überlassen. Das Verhältnis, in welchem
die spanische Regierung zu der benachbarten französischen steht und die persön-
lichen Beziehungen, welche zwischen dem fürstlich hohenzollernschen Hause und
Sr. Majestät dem Kaiser der Franzosen seit langer Zeit obwalten, eröffneten
einem unmittelbaren Benehmen der wirklich Beteiligten mit Frankreich den ein-
fachsten Weg.
Die Hohen verbündeten Regierungen werden ermessen, wie wenig unter
diesen Umständen das Bundespräsidium darauf gefaßt sein konnte, zu erfahren,
daß die französische Regierung, deren Interesse an der spanischen Frage ihm
auf die Verhütung einer republikanischen oder orleanistischen Entwicklung sich
zu begrenzen schien, in der Annahme der Thronkandidatur durch den Prinzen
von Hohenzollern eine ihr zugefügte Kränkung erblicke. Wäre es dem fran-