Full text: Fürst Bismarck und der Bundesrat. Erster Band. Der Bundesrat des Norddeutschen Bundes (1867-1870). (1)

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Tage mit dem Herrn Duc de Gramont hatte, erklärte letzterer die eingegangene 
Entsagung als Nebensache, da Frankreich die Thronbesteigung des Prinzen doch 
niemals zugelassen haben würde. In den Vordergrund stellte er die Verletzung, 
welche Frankreich dadurch zugefügt sei, daß Se. Majestät der König von Preußen 
dem Prinzen die Annahme der Kandidatur erlaubt habe, ohne Sich vorher mit 
Frankreich zu benehmen. Er bezeichnete als ein befriedigendes Mittel zur Aus- 
gleichung dieser Verletzung ein Schreiben Sr. Majestät des Königs an Se. 
Majestät den Kaiser der Franzosen, in welchem ausgesprochen werde, daß Se. 
Majestät der König bei Erteilung jener Erlaubnis nicht habe glauben können, 
dadurch den Interessen und der Würde Franlreichs zu nahe zu treten und sich 
der Entsagung des Prinzen anschließe. 
Am Tage darauf stellte Herr Graf Benedetti, als er Sr. Majestät dem 
Könige in Ems begegnete, an Allerhöchstdieselben das Ansinnen, daß Sie die 
Verzichtleistung des Prinzen approbiren und die Versicherung erteilen sollten, 
daß auch in Zukunft diese Kandidatur nicht wieder aufgenommen werden würde; 
Herr Graf Benedetti ist hierauf von Sr. Majestät nicht weiter empfangen 
worden. Dem Botschafter des Norddeutschen Bundes gegenüber hat der Duc 
de Gramont vorstehenden Forderungen noch die eines entschuldigenden 
Schreibens Sr. Majestät des Königs an den Kaiser Napoleon hinzugefügt. 
Es ist der vorstehenden Schilderung der Thatsachen nur eine Bemerkung 
hinzuzufügen. Als Se. Majestät der König von Preußen von den zwischen 
der spanischen Regierung und dem Prinzen geführten Verhandlungen außer- 
amtlich Kenntnis erhielten, geschah dies unter der ausdrücklichen Bedingung 
der Geheimhaltung. In Betreff eines fremden Geheimnisses, welches weder 
Preußen noch den Bund berührte, konnten Se. Moajestät keinen Anstand nehmen, 
die Geheimhaltung zuzusagen. Allerhöchstdieselben haben daher Ihre Regierung 
von der Angelegenheit, welche für Sie nur eine Familiensache war, nicht in 
Kenntnis gesetzt und hatten das Benehmen mit anderen Regierungen, soweit 
solches erforderlich sein konnte, von der spanischen Regierung oder deren Thron- 
kandidaten erwartet und denselben überlassen. Das Verhältnis, in welchem 
die spanische Regierung zu der benachbarten französischen steht und die persön- 
lichen Beziehungen, welche zwischen dem fürstlich hohenzollernschen Hause und 
Sr. Majestät dem Kaiser der Franzosen seit langer Zeit obwalten, eröffneten 
einem unmittelbaren Benehmen der wirklich Beteiligten mit Frankreich den ein- 
fachsten Weg. 
Die Hohen verbündeten Regierungen werden ermessen, wie wenig unter 
diesen Umständen das Bundespräsidium darauf gefaßt sein konnte, zu erfahren, 
daß die französische Regierung, deren Interesse an der spanischen Frage ihm 
auf die Verhütung einer republikanischen oder orleanistischen Entwicklung sich 
zu begrenzen schien, in der Annahme der Thronkandidatur durch den Prinzen 
von Hohenzollern eine ihr zugefügte Kränkung erblicke. Wäre es dem fran-
	        
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