Full text: Fürst Bismarck und der Bundesrat. Erster Band. Der Bundesrat des Norddeutschen Bundes (1867-1870). (1)

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Doch soll heute geheizt werden, was mein Diener von den Leuten erfahren, 
sowie, daß Savigny sieben Kinder hat, und daß der Hausstand 24 Personen 
beträgt. Um ½3 Uhr zur Sitzung. Bismarck war schon anwesend und etwas 
pressirt, weil — wie wir später erfuhren — der Geburtstag seiner Frau 
heute ist. 
„Abwesend und durch Liebe vertreten war Campe, desgleichen v. Lauer, 
an dessen Stelle ein Bückeburger Regierungsrat?) erschien, weil er — sterbend 
und der Auflösung nahe sei, dieser bis dahin so rüstige Mann! Gegen 5 Uhr 
waren wir fertig, bis auf das hiernach morgen (den 12.) zu fertigende und 
zu vollziehende Protokoll samt Bismarcks Diner.“ 
* 
12. April 1867. 
„Dem Herzog berichtet über die Sitzungen. Resultat: Dem Reichstag 
werden alle Amendements bis auf Artikel 29 (Diäten), 56 und 58 (Zeit und 
Dauer der jetzigen Militäreinrichtung) zugegeben; wenn er darin nicht nach— 
gibt, wird er aufgelöst werden, andernfalls cum laude dankend entlassen. 
Man hofft das Beste, und es wird nur eine recht große Majorität gewünscht, 
an der man überhaupt nicht zweifelt. 
„Ich hoffe nun, morgen Sonnabend nachmittags zurückzukehren.“ 
* 
Mit dem Schlusse der hochinteressanten Sintenisschen Aufzeichnungen sind 
wir bei einer Entwickelungsphase (konstituirenden Reichstag) angelangt, worüber 
noch einiges nachzutragen bleibt. 
Am 4. März brachte Bismarck als Präsident der Bundeskommissarien 
den Verfassungsentwurf im Reichstag ein und ergriff dort mehrmals das Wort, 
um den Entwurf gegenüber den von den verschiedenen Parteien ausgehenden 
Amendements zu verteidigen. In Bezug auf die Verteilung der Stimmen der 
einzelnen Bundesstaaten im Bundesrat erkannte Bismarck in einer Rede vom 
26. März 1867 an, daß sie einen willkürlichen Charakter habe. Dieselbe so 
einzurichten, etwa wie im Reichstag, daß die Bevölkerung maßgebend wäre, sei 
eine Unmöglichkeit gewesen. „Es würde dann auf Preußen eine solche Majorität 
fallen, daß die übrigen Regierungen gar kein Interesse hätten, sich daneben ver- 
treten zu lassen. Es hat also notwendig ein Stimmverhältnis gewählt 
werden müssen, das eine Majorität außerhalb der preußischen Vota zuläßt. 
Die hier vorliegende Verteilung (scil. nach Maßgabe der Vorschriften für das 
Plenum des ehemaligen deutschen Bundes) hat einen ganz außerordentlichen 
Vorzug, der namentlich, je mehr Spielraum der Willkür geboten ist, um so 
schwerer ins Gewicht fällt, nämlich denjenigen, daß die Regierungen sich darüber 
geeinigt haben, was für einen andern nicht so leicht zu erreichen sein wird. 
*) Heecker.
	        
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