Full text: Fürst Bismarck und der Bundesrat. Erster Band. Der Bundesrat des Norddeutschen Bundes (1867-1870). (1)

Warum haben sie sich darüber geeinigt? Weil hier eine zwar auch willkürliche 
Verteilung vorliegt, die aber 50 Jahre alt ist und an die man sich 50 Jahre 
lang gewöhnt hat. Es hat in den Wünschen der Regierung gelegen, daß 
diesen Motiven gerade Ausdruck gegeben werde, daß sie deshalb, weil dieses 
Stimmenverhältnis ein hergebrachtes ist, schon in rechtlicher Geltung bestanden 
hat, ihm beigetreten sind, nicht aber deshalb, weil sie hierin gerade eine richtige 
Verteilung nach Macht, Einfluß und Bevölkerung gesehen hätten.“ 
In Bezug auf den Ausdruck „der Bundesrat bildet aus seiner Mitte 
dauernde Ausschüsse“, bemerkte Bismarck in derselben Sitzung, daß darunter 
nicht Ausschüsse zu verstehen seien, die einmal ad hoc zu einem bestimmten 
Zweck gewählt würden, sondern solche Ausschüsse, die stets existiren sollten. 
„Ob sie immer versammelt sein sollen, wenn der Bundesrat nicht versammelt 
ist, hängt von den Beschlüssen des Bundesrats ab und von der Bedürfnisfrage. 
Der Bundesrat kann sehr wohl das Bedürfnis haben, daß langwierige, vor- 
bereitende Arbeiten, die aus diesen Ausschüssen hervorgehen, erledigt werden, 
ehe er in seiner vollen Anzahl zusammentritt, namentlich da die Mitglieder des 
Bundesrats möglicherweise auch in ihrer engeren Heimat Geschäfte von Wichtig- 
keit haben können, so daß man mit ihrer Zeit sparsam umgeht. Es ist das 
fakultativ je nach den Beschlüssen des Bundesrats. Ich glaube nicht, daß 
irgendwie eine formale Handhabe dazu gegeben sei, daß sich ein Ausschuß ver- 
sammelte gegen den Beschluß des Bundesrats, und das Präsidium nimmt nicht 
das Recht in Anspruch, diese Ausschüsse auf eigene Hand, ohne den Willen 
des Bundesrats, zu berufen und tagen zu lassen.“ 
Zum Schlusse bemerkte Bismarck, wie er sich die Stellung des Kanzlers 
dem Bundesrat gegenüber dachte. „Es ist Sache des Bundeskanzlers, sich 
mit seinen Kollegen, den preußischen Ministern, in derjenigen Fühlung zu 
erhalten, daß er in erheblichen politischen Fragen weiß, wie weit er im Bundes- 
rat gehen kann, ohne daß er der Unterstützung des preußischen Gesamtministeriums, 
zu dem er gehört, verlustig geht.“ 
In einer Rede vom folgenden Tage (27. März) bemerkte Bismarck zur 
Ablehnung des Antrages auf Errichtung eines unitarischen Bundesministeriums: 
Innerhalb des Bundesrats finde die Souveränität einer jeden Regierung ihren 
unbestrittenen Ausdruck. „Dort hat jede ihren Anteil an der Ernennung des 
gewissermaßen gemeinschaftlichen Ministeriums, welches, neben anderen Funktionen, 
auch der Bundesrat bildet. Dieses Gefühl der unverletzten Souveränität, welches 
dort seine Anerkennung findet, kann nicht mehr bestehen neben einer kontra- 
signirenden Bundesbehörde, die außerhalb des Bundesrats aus preußischen 
oder anderen Beamten ernannt wird, und es ist und bleibt eine capitis deminutio 
für die höchsten Behörden der übrigen Regierungen, wenn sie sich als Organe, 
gehormsamleistende Organe einer vom Präsidium außerhalb des Bundesrats 
ernannten höchsten Behörde in Zukunft ansehen sollten.“" Daß in wichtigen
	        
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