Full text: Fürst Bismarck und der Bundesrat. Erster Band. Der Bundesrat des Norddeutschen Bundes (1867-1870). (1)

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Als im Jahre 1890 der Staatsminister Frhr. v. Koenneritz verschieden 
war, wurde er an dessen Stelle zum Staatsminister und Vorstand des Finanz- 
ministeriums unter gleichzeitiger Erteilung des Auftrages in Evangelicis er- 
nannt, welchen Posten er fast fünf Jahre hindurch bekleidet hat. Nach dem 
Tode des Staatsministers v. Gerber wurden ihm außerdem noch die Aemter 
eines Vorsitzenden im Gesamtministerium und bei den in Evangelicis beauf- 
tragten Staatsministern, des Vorstandes der Generaldirektion der königlichen 
Sammlungen für Kunst und Wissenschaften und des Ordenskanzlers von dem 
Könige übertragen. 
In allen seinen Stellungen seit 1867 hat er an den Arbeiten des Bundes- 
körpers den thätigsten Anteil genommen und namentlich auch sich bemüht, die 
für die Bundesstaaten so wichtige Reichsfinanzreform nach Kräften zu fördern.“) 
Im Bundesrat hat sich in den Jahren 1867/68 Thümmels Thätigkeit 
hauptsächlich auf zolltechnischem Gebiete bewegt und ist er infolge des Umstandes, 
daß Bismarck dieser Thätigkeit damals kein Interesse zuwenden konnte, zu dem 
Kanzler in nähere Beziehungen nicht getreten. Wohl aber hat der Kanzler 
auch ihn gefangen genommen durch die Größe seiner politischen Persönlichkeit 
und die Liebenswürdigkeit als Wirt bei zahlreichen geselligen Zusammenkünften. 
Oberst und Militärbevollmächtigter in Berlin v. Brandenstein 
(geboren 23. August 1821, gestorben 17. Juli 1891). 
1845 Eintritt in die sächsische Armee, nach vorangegangenen juristischen Studien 
an der Universität Leipzig, März 1849 Teilnahme an dem Reichskriege gegen Dänemark. 
Auszeichnung bei dem Reitergefecht bei Havreballegard, 1849—1863 Verwendung als 
Ordonnanzoffizier im Generalstab, Kriegsministerium, als Adjutant des Kriegsministers. 
Begabter, geistvoller Offizier, mit ausgesprochener Befähigung für eine militärpolitische 
Laufbahn, die 1866 mit seiner Ernennung zum Bevollmächtigten bei der Bundes-Militär- 
kommission in Frankfurt a. M. begann. Nach Beendigung des Krieges von 1866 und 
nach Bildung des Norddeutschen Bundes wurde Brandenstein nach Berlin kommandirt, 
woselbst er von 1867 bis 1870 die sächsische Regierung als Militärbevollmächtigter und 
Bevollmächtigter zum Bundesrat vertrat. Am 1. Mai 1870 zur Disposition gestellt, 
übernahm er, reaktivirt, während des Feldzugs gegen Frankreich vom 26. Dez. 1870 bis 
30. Juni 1871 an Stelle des nach Frankreich abberufenen Kriegsministers v. Fabrice die 
Leitung des sächsischen Kriegsministeriums, und wurde noch nach seinem demnächstigen 
Rücktritt in das Disponibilitätsverhältnis 1874 durch die Verleihung des Charakters als 
Generallieutenant ausgezeichnet. 
bei den damals periodisch stattfindenden Generalkonferenzen von Vertretern der zum Zoll= 
verein gehörigen Staaten und beim Abschluß des Zollvereinigungsvertrages vom 8. Juli 1867. 
1871 Ernennung zum Direktor der III. Abteilung des Finanzministeriums, welcher das 
Eisenbahn-, Straßen-, Wasser= und Hochbauwesen des Staates unterstellt ist, und gleich- 
zeitig zum Vorsitzenden der königlichen Kommission für die Staatsprüfung der Techniker. 
*) Vgl. den ausführlichen Nekrolog Thümmels in dem „Dresdner Journal“ Nr. 37 
vom 13. Februar 1895.
	        
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