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Generalmajor v. Bilgner'“)
(geboren 22. Mai 1812, gestorben 31. Juli 1894).
Die Thätigkeit des Generals v. Bilgner im Bundesrat wird sich im
wesentlichen auf das Militärwesen, insbesondere auf die Beratungen über die
in dem Jahre 1867 und 1868 publizirten, die ersten gemeinsamen militärischen
Grundlagen bildenden Bundesgesetze erstreckt haben, und hat hierbei zweifellos
bei Bilgner in Ansehung der bekannten Neigung des Großherzogs Friedrich
Franz II. für die militärischen Verhältnisse Preußens, welche in dem Abschluß
der Militärkonvention vom 28. Juli 1868 Ausdruck fand, ein durchaus bundes-
freundliches Verhalten obgewaltet.
Später hat Bilgner auch als großherzoglicher Bevollmächtigter bei Abschluß
der Konvention vom 2. Januar 1873, betreffend die anderweitige Regulirung
der Verwaltung des großherzoglichen Kontingents, fungirt.
5. Weimar.
Staatsminister v. Watzdorf?“)
(geboren 12.Dezember 1804, gestorben Mitte September 1870).
Das Hauptverdienst Watzdorfs besteht darin, das großherzoglich sächsische
Staatswesen in ruhiger Entwicklung aus der alten in die neue Zeit ohne
Kämpfe und Zuckungen, in steter Harmonie zwischen Fürst und Volk, mit
weitem staatsmännischem Blick hinüber geleitet zu haben. Watzdorf war nicht
— wie ihm von einer Seite einmal vorgeworfen wurde — Partikularist. Er
*) August v. Bilgner, geb. zu Rostock, 1830 Sekondelieutenant, 1840 Premierlieute=
nant, 1846 Hauptmann, Feldzüge nach Holstein und Baden, 1852 Major und Bevoll-
mächtigter bei der Bundes-Militärkommission in Frankfurt a. M., 1856 Kommandeur des
mecklenburgischen Jägerbataillons, 1857 Oberstlieutenant, 1859 Oberst, 1860 Generalmajor.
Während des Krieges 1866 kommandirte er im Feldzuge gegen Bayern eine Division, zu
welcher außer den Mecklenburgern und dem braunschweigischen Kontingent ein alten-
burgisches Regiment und ein preußisches Bataillon gehörten. 1869—1881 Chef des groß-
herzoglichen Militärdepartements in Schwerin. 1876 Ernennung zum Generallieutenant,
1881 zum General der Infanterie.
*“) Christian Bernhard v. Watzdorf, einem alten thüringischen Adelsgeschlechte ent-
sprossen, wurde am 12. Dezember 1804 auf dem Schlosse Berga geboren. Nach dem Ab-
gang von dem Gymnasium in Altenburg bezog er im Jahre 1823 die Universität zu
Leipzig, um sich vier Jahre lang dem Studium der Jurisprudenz hinzugeben. 1828 be-
gann er seine amtliche Laufbahn und zwar im Königreich Sachsen, seine erste Stelle war
die eines Auditors bei dem damaligen Oberhofgericht in Leipzig; 1830 erhielt er seine Er-
nennung zum Oberhofgerichtsrat, trat aber 1843 als Nachfolger des Staatsministers Frei-
herrn v. Fritsch in den großherzoglich sächsischen Staatsdienst und übernahm im März
1848 nach dem Abgang der Minister Schweitzer und v. Gersdorff das Präsidium des
großherzoglich sächsischen Ministeriums. In dieser Stellung setzte er sich als seine Haupt-
aufgabe die Neugestaltung der Staatsbehörden und verfolgte den übrigen thüringischen