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bedingung für den Vorsitz im Bundesrat ist eine vollständige Beherrschung der
daselbst verhandelten Materien; deshalb ist und bleibt der geborene Vertreter
des Reichskanzlers in diesem Punkt der Staatssekretär des Innern, in unserer
Periode also der Staatsminister Hofmann. Derselbe führte auch thatsächlich in
der ganzen Session im Auftrage Bismarcks den Vorsitz im Bundesrat,
wenn Bismarck denselben nicht ausnahmsweise selbst übernahm oder, wie
beispielsweise in der Sitzung vom 8. Februar 1879, dem bayerischen Gesandten
(v. Rudhardt) übergab. Demselben muß aber diese Ehrenstellung keine besondere
Freude bereitet haben, wenigstens übergab er denselben im weiteren Verlaufe
der Sitzung, als auch er zum Verlassen derselben genötigt (7) war, dem
Staatsminister Hofmann. i)
Bei Bildung der Ausschüsse und der Wahl zu denselben blieb das vor-
jährige Verhältnis ziemlich unverändert. Im Laufe der Session kam zu den
bisherigen Ausschüssen noch hinzu ein besonderer Bundesratsausschuß für Aus-
arbeitung eines Gesetzes zur Regelung des Gütertarifwesens auf den deutschen
Eisenbahnen.
Bezüglich der dem Bundesrat zugehenden Gesetzentwürfe soll eine An-
ordnung dahin getroffen worden sein, daß die Entwürfe sämtlich vor ihrer
Einbringung im Bundesrat dem preußischen Staatsministerium zugehen, um
hier einen Maßstab dafür zu gewinnen, ob und inwieweit die preußischen
Stimmen in der Lage seien, dafür zu votiren.
Auch in dieser Session waren wieder Indiskretionen bezüglich der Bundes-
ratsverhandlungen zu beklagen; so gelangte die Bundesratsvorlage, betreffend
den Verordnungs-Entwurf wegen anderweitiger Regelung der Kautionen der
Beamten der Militär= und Marineverwaltung, noch bevor im Bundesrat über
die geschäftliche Behandlung dieser Vorlage Beschluß gefaßt worden war, in
mehreren Zeitungen zur Veröffentlichung. Der Handel mit Bundesrats-Drucksachen
scheint seinerzeit wieder sehr in Blüte gestanden zu haben.
1) Die üblichen für die Presse bestimmten Referate über die Sitzungen des Bundesrats
findet man: in der „Nat.-Ztg.“ Jahrg. 1878 Nr. 382, 384, 404, 405, 419, 420, 455,
485, 497, 498, 502, 503, 505, 517, 539, 551, 553, 554, 563, 577, 587, 599, 606, 613,
und Jahrg. 1879 Nr. 17, 23, 25, 35, 43, 47, 53, 59, 61, 65, 67, 78, 85, 91, 97, 99,
111, 117, 131, 147, 151, 154, 157, 159, 163, 167, 171, 172, 174, 183, 185, 194, 195,
197, 207, 217, 225, 237, 247, 249, 259, 261, 277, 280, 286, 288, 295, 303, 310, 317,
319, 322, 323, 329, Nordd. Allg. Ztg.“ Jahrg. 1878 Nr. 193, 204, 211, 213, 230, 231,
245, 252, 254, 255, 261, 262, 264, 267, 272, 277, 279, 284, 291, 292, 296, 301, 303,
305, 306, und Jahrg. 1879 Nr. 1, 2, 10, 13, 14, 19, 24, 25, 29, 32, 33, 36, 41, 42,
54, 55, 56, 60, 61, 72, 74, 78, 80, 92, 108, 112, 114, 118, 119, 124, 125, 129, 132,
144, 156, 158, 167, 168, 180, 186, 188, 198, 208, 211, 215, 221, 240, 246, 258, 265,
270, 280, 283, 284.