Full text: Fürst Bismarck und der Bundesrat. Vierter Band. Der Bundesrat des Deutschen Reichs (1878-1881). (4)

— 111 — 
Der Antrag Preußens wurde in der Sitzung des Bundesrat vom 23. Mai 
dem V. Ausschuß überwiesen. Er wurde daselbst ebenso still zu Grabe ge— 
tragen wie der Gesetzentwurf über das Eisenbahntarifwesen. 
Internationaler Vertrag über den Eisenbahnfrachtverkehr. 
Im Mai und Juni 1878 fanden in Bern unter Delegirten des Deutschen 
Reichs, Oesterreich-Ungarns, Belgiens, Frankreichs, Italiens, Luxemburgs, der 
Niederlande, Rußlands und der Schweiz wegen Vorberatung eines internationalen 
Eisenbahntransportrechts Verhandlungen statt. 1) Die aus der Berner Konferenz 
hervorgegangenen Entwürfe eines internationalen Vertrags über den Eisenbahn- 
frachtverkehr nebst Ausführungsbestimmungen zu demselben und eines weiteren 
Vertrags, betreffend die Einsetzung einer internationalen Kommission, wurden 
vom Reichskanzler dem Bundesrat mit dem Antrage vorgelegt, derselbe wolle 
sich damit einverstanden erklären. 
Die Bundesratsausschüsse schlugen vor: „Der Bundesrat wolle sich damit 
einverstanden erklären, daß, vorbehaltlich der Ratifikationen und abgesehen von 
den durch die weiteren Verhandlungen etwa nötig werdenden Modiftkationen, 
auf der Grundlage der vorgelegten Entwürfe und unter thunlichster Berück- 
sichtigung der von den Ausschüssen empfohlenen Aenderungen namens des 
Deutschen Reichs ein Vertrag mit den übrigen in der Berner Konferenz ver- 
treten gewesenen Regierungen abgeschlossen werde“. Der Bundesrat beschloß 
dementsprechend. 
Die bayerische Regierung ließ erklären, sie gehe von der Annahme aus, 
daß durch ihre Zustimmung zu dem Antrage der Frage nicht präjudizirt sei, 
welche Folgerungen aus dem in Eisenbahnsachen bestehenden bayerischen Reservat- 
rechte sich in Bezug auf die Anwendung des abzuschließenden internationalen 
Vertrags über den Eisenbahnfrachtverkehr und die Einsetzung einer internationalen 
Kommission auf die bayerischen Eisenbahnen ergeben werden.2) 
7. Marine und Schiffahrt. 
Weser-Korrektionsplan. Unterm 19. März 1879 wurde dem 
Bundesrat ein Bericht des Ausschusses für Handel und Verkehr vorgelegt, 
1) Vergl. die „Nordd. Allg. Ztg.“ Nr. 58 v. 27. 2. 79. 
2) Bundesratsverhandlungen über den Bau von Eisenbahnen von Teterchen nach 
Diedenhofen (Reichskanzler-Vorlage) s. „Nat.-Ztg.“ Nr. 271 v. 14. 6. 79 u. „Nordd. Allg. 
Ztg.“ Nr. 232 v. 14. 6. 79, Denkschrift des Reichskanzlers, betreffend das Eisenbahn- 
Frachtbriefformular, „Nat.-Ztg.“ Nr. 313 v. 9. 7. 79 u. „Nordd. Allg. Ztg.“ Nr. 161 v. 
30. 4. 79, Reichskanzler-Vorlage über das Pfandrecht an Eisenbahnen und die Zwangs- 
vollstreckung an denselben (Gesetzentwurf) „Nat.-Ztg.“ Nr. 87 v. 21. 2. 79, betreffend 
die Verladung und Beförderung lebender Tiere auf Eisenbahnen, „Nat.-Ztg.“ Nr. 587 v. 
13. 12. 78 u. Denkschrift über die Abänderung des Eisenbahnbetriebsreglements Nr. 547 
v. 20. 11. 78. «
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.