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welcher eine Meinungsverschiedenheit des Reichskanzler-Amts und der Groß-
herzoglich oldenburgischen Regierung über die Bestreitung der Kosten der vom
Bundesrat beschlossenen Aufstellung eines Weser-Korrektionsplans betraf. Diese
Angelegenheit datirte bereits in ihren Anfängen aus dem Jahre 1871. Unter
dem 12. Januar 1878 richtete der Reichskanzler ein Schreiben an den Aus-
schuß für Handel und Verkehr, 1) welches die Vorgänge registrirte und erklärte,
daß infolge der von der technischen Kommission des Reichs behufs Ausarbeitung
des Korrektionsplans geforderten 10 000 Mark die beteiligten drei Regierungen
hierüber benachrichtigt seien, daß Preußen und Bremen demzufolge Verhand-
lungen geführt haben, daß dagegen Oldenburg sich nicht damit einverstanden
erklärt habe. Diese Regierung meinte vielmehr, daß die Kosten aus Reichs-
mitteln zu bestreiten sein würden. In dem Schreiben des Reichskanzlers wurde
die von der oldenburgischen Regierung gegebene Auffassung nicht geteilt und
daher ausgesprochen, daß diese Meinungsverschiedenheit durch den Bundesrat
auszutragen sein werde, daß demnächst der Ausschuß eine Beschlußfassung des
Bundesrats herbeiführen möge, dem Antrage der oldenburgischen Regierung nicht
zu entsprechen.
Die Mehrheit im Ausschusse entschied sich gegen die Auffassung der Groß-
herzoglichen Regierung, wenn auch zum Teil aus verschiedenen Gründen. Von
der Majorität trennte sich eine Minorität von zwei Stimmen. Der Bevoll-
mächtigte der Großherzoglichen Regierung regte die Zuziehung des Verfassungs-
ausschusses an. Dies fand jedoch keine Unterstützung, und so beantragte der
Ausschuß in seiner Majorität, daß Oldenburg gemeinsam mit Preußen und
Bremen die Kosten der Aufstellung eines Weser-Korrektionsplans zu bestreiten
habe. 2)
8. Reichsfinanzen.
Kosten der Verwaltung der Reichssteuern. Am 1. November 1878
richtete Bismarck hierüber das nachstehende Schreiben 3) an den Bundesrat:
„Die in Gemäßheit des Bundesratsbeschlusses vom 2. November 1876 (§ 332
der Protokolle) von den einzelnen Bundesstaaten gelieferten Nachweisungen der
wirklichen durch die Verwaltung der Reichssteuern veranlaßten Kosten sind unter
Berücksichtigung des Bundesratsbeschlusses vom 13. Dezember v. J. (§ 433
der Protokolle) dem Kaiserlichen Statistischen Amt zur Bearbeitung überwiesen
1) In Kohls Bismarck-Regesten nicht erwähnt.
2) Bundesratsverhandlungen über die zur Durchführung des Flottengründungsplans
seit 1873 aufgebrachten Summen s. „Nat.-Ztg.“ Nr. 75 v. 14. 2. 79, betreffend die Ver-
messung der Dampfschiffe für die Fahrt durch den Suezkanal, Nr. 232 v. 20. 5. 79, be-
treffend die Schiffsmeldungen bei den Konsulaten, Nr. 237 v. 24. 5. 79.
3) In Kohls Bismarck-Regesten nicht erwähnt. Drucks. Nr. 120 in der S. 24 Note 2
erwähnten Quelle. „Nordd. Allg. Ztg.“ Nr. 278 v. 23. 11. 78.