Full text: Fürst Bismarck und der Bundesrat. Vierter Band. Der Bundesrat des Deutschen Reichs (1878-1881). (4)

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Unklarheit seiner handelspolitischen und finanziellen Pläne ein für allemal ein 
Ende machte. 
Der Dezemberbrief Bismarcks war ein Befreiungsruf, welchem das deutsche 
Volk, in seinen wichtigsten Lebensinteressen getroffen, mit einer wahren Be— 
geisterung folgte. Der Schwerpunkt der Arbeit lag demnächst bei der am 
3. Januar 1879 zusammengetretenen Kommission zur Revision des Zolltarifs, 
welcher der Bundesrat auch den Dezemberbrief Bismarcks überwies. 
Anfangs April hatte die unter dem Vorsitz des früheren württembergischen 
Ministers Freiherrn v. Varnbüler arbeitende Kommission ihre Aufgabe gelöst, 
worauf der Bundesrat deren Elaborat mit möglichst geringem Zeitverlust und 
nur mit unwesentlichen Abänderungen sich aneignete. Wegen der raschen Er- 
ledigung der Vorlage im Bundesrat wurde derselbe die Zielscheibe heftiger 
Angriffe von seiten der Gegner der Zolltarifreform. Aber dieser Vorwurf hätte, 
wie die „Norddeutsche Allgemeine Zeitung“ zutreffend bemerkte, nur einen Sinn 
gehabt, wenn die Zeit der Beratung im Plenum den Maßstab für die Gründ- 
lichkeit der Erwägungen bei den einzelnen Bundesregierungen abgäbe. Dies 
war, wie jedermann weiß, nicht der Fall. Was den vorliegenden Gegenstand 
betraf, so waren sämtliche Bundesregierungen seit Monaten in der Lage, ihre 
Stellung nicht bloß zu den Grundlagen der Tarifreform, sondern auch zu den 
einzelnen von der Kommission vorgeschlagenen Sätzen zu nehmen. Denn die 
Regierungen wurden über die Arbeiten der Kommission ununterbrochen auf dem 
Laufenden erhalten, und es wurde dafür gesorgt, daß der Ausgleich wider- 
sprechender Ansichten der Regierungen schon in der Tarifkommission herbeigeführt 
wurde. Deshalb konnten die Instruktionen aller Bevollmächtigten dergestalt 
erfolgen, daß die Beratung im Plenum ohne allen Aufenthalt verlief. Dies 
konnte um so mehr der Fall sein, als alle Regierungen den Wunsch des 
Kanzlers teilten, daß die Frage jedenfalls in der gegenwärtigen Session zum 
Abschluß komme. 
Ebenso verfehlt war das Manöver der Freihandelspartei, die Arbeit der 
Tarifkommission als ein Werk des Freiherrn v. Varnbüler zu bezeichnen und 
damit in Gegensatz zu den Absichten des Kanzlers zu stellen. Dieser Kunstgriff 
erwies sich schon darum als ein vergeblicher, da der Kanzler das Ergebnis der 
Tarifkommission sich vollständig aneignete und darin die im wesentlichen gelungene 
Ausführung der von ihm gegebenen Anregung anerkannt hatte. 
Großer Aerger herrschte bei den Manchesterleuten auch darüber, daß der 
Vertreter der Hansestädte in der Zolltarifkommission nur ein unbedeutendes 
Referat überwiesen erhalten hatte. Hätte man ihm am Ende dassenige über 
die Getreidezölle anvertrauen sollen? Die Herren hatten augenscheinlich ganz 
vergessen, daß von den Hansestädten nur Lübeck zum Zollverein gehörte, und 
daß nach dem letzten Alinea des Artikel 7 der Reichsverfassung bei der Be- 
schlußnahme über Angelegenheiten, welche nicht dem ganzen Reich gemeinschaftliche
	        
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