Full text: Fürst Bismarck und der Bundesrat. Vierter Band. Der Bundesrat des Deutschen Reichs (1878-1881). (4)

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Fürst Bismarck führte den Vorsitz im Bundesrat in den Sitzungen vom 
8. 1) und 14. Juni 1880 (erste und zweite Beratung des Zollanschlusses der 
Unterelbe). In allen übrigen Sitzungen hatte sich Bismarck im Vorsitz den 
Staatsminister Hofmann substituirt. Als dieser erkrankte, führte den Vorsitz 
am 19. Februar und 12. Juni 1880 der Finanzminister Bitter. 
Die Zahl der Bundesrats-Ausschüsse blieb unverändert. 2) Von dem 
Ausschuß für die auswärtigen Angelegenheiten verlautete seit langer Zeit wieder 
etwas. Nach der „Nordd. Allg. Ztg.“ war derselbe am 17. Oktober 1879 
vom bayerischen Staatsminister v. Pfretzschner zu einer Sitzung berufen worden, 
um Kenntnis von der gegenwärtigen politischen Lage zu erlangen. Der Stell- 
vertreter des Reichskanzlers, Graf zu Stolberg-Wernigerode, erteilte die ge- 
wünschte Auskunft, von der die Mitglieder des Ausschusses durchaus befriedigt 
sein sollten. 
Im Prinzip stand die Geheimhaltung der Bundesratsdrucksachen auch 
damals noch fest. Es war aber öffentliches Geheimnis, daß einzelne Zeitungs- 
reporter sich diese Drucksachen beliebig zu verschaffen wußten, und Indiskre- 
  
  
1) Daß Bismarck am 8. Juni in der Sitzung des Bundesrats den Vorsitz führte, 
ist in Kohls Bismarck-Regesten übersehen. 
2) In den Ausschuß für das Landheer und die Festungen, in dem Preußen und 
Bayern verfassungsmäßig vertreten sein müssen, wurden durch Kaiserlichen Erlaß berufen: 
Königreich Sachsen, Württemberg, Baden, Mecklenburg-Schwerin und Coburg-Gotha; in 
den Ausschuß für das Seewesen, in welchem verfassungsmäßig Preußen vertreten sein muß: 
Oldenburg, Lübeck und Hamburg. Gewählt wurden seitens des Bundesrats in den Aus- 
schuß für Zoll= und Steuerwesen: Bayern, Sachsen, Württemberg, Baden, Mecklenburg- 
Schwerin, Braunschweig und als Stellvertreter Hessen und Sachsen-Weimar; in den 
Ausschuß für Handel und Verkehr: Bayern, Sachsen, Württemberg, Hessen, Mecklenburg- 
Schwerin, Hamburg und als Stellvertreter Lübeck; in den Ausschuß für Eisenbahnen, 
Post und Telegraphen: Baden, Hessen, Weimar, Oldenburg, Altenburg, Lübeck und als 
Stellvertreter Württemberg; in den Ausschuß für Justizwesen: Bayern, Sachsen, Württem- 
berg, Hessen, Braunschweig, Lübeck und als Stellvertreter Baden und Schwarzburg- 
Rudolstadt; in den Ausschuß für Rechnungswesen: Bayern, Sachsen, Württemberg, Baden, 
Hessen, Braunschweig und als Stellvertreter Mecklenburg-Schwerin; in den Ausschuß für 
die auswärtigen Angelegenheiten (dem verfassungsmäßig die Königreiche Bayern, Sachsen 
und Württemberg als ständige Mitglieder angehören) wurden erwählt: Baden und Mecklen- 
burg-Schwerin; in den Ausschuß endlich für Elsaß-Lothringen: Preußen, Bayern, Sachsen, 
Württemberg, Baden, Mecklenburg-Schwerin, Braunschweig und als Stellvertreter Hessen 
und Lübeck. — Auf Antrag des Vorsitzenden wurde ferner beschlossen, auch für die gegen- 
wärtige Session besondere, aus je sieben Mitgliedern bestehende Ausschüsse für die Ver- 
fassung und für die Geschäftsordnung zu wählen. Es wurden demgemäß gewählt in den 
Ausschuß für die Verfassung: Preußen, Bayern, Sachsen, Württemberg, Baden, Oldenburg 
und Sachsen-Meiningen, in den Ausschuß für die Geschäftsordnung: Preußen, Bayern, 
Württemberg, Hessen, Weimar, Altenburg und Schwarzburg-Rudolstadt. Endlich wurde 
das Einverständnis darüber festgestellt, daß der außerordentliche Ausschuß für das Eisen- 
bahngütertarifwesen in seiner bisherigen Zusammenstellung bis zur Erledigung seiner Auf- 
gabe fortzubestehen habe. 
Poschinger, Fürst Bismarck und der Bundesrat. IV. 9
	        
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