die Opposition gegen die Pläne des Kriegsministers, soweit sie notwendig, Sache
des Finanzministers, des Reichstages und des Bundesrates sei. Er hegte die
Hoffnung, daß, wenn die Vorlage durch diese verschiedenen Siebe gegangen wäre,
das, was er für notwendig hielt und noch hält, als Residuum zurückbleiben
werde: Vermehrung der bespannten Geschütze, und zwar über das Maß der
jetzt verlangten hinaus, sowie Verstärkung des Offizier= und Unteroffiziercorps.
Aus dem Verhalten des Fürsten Bismarck während der letzten Wochen seiner
Amtsführung abzuleiten, daß er die heutige Vorlage nicht nur im Prinzip,
sondern angebrachtermaßen im Detail gebilligt hätte, ist ein unberechtigtes Ver-
fahren. Die Stellung des Fürsten Bismarck zu der Verdyschen Vorlage war
außerdem weit mehr auf das nichtmilitärische Gebiet der Politik und der Personal-
fragen basirt als auf Meinungsverschiedenheiten über Forderungen, deren Ver-
fallzeit zehn Jahre nach seinem bevorstehenden Rücktritte ablief. Dem Fürsten
lag die sozialdemokratische Gefahr und die Stellung, welche die Reichsregierung
zu derselben zu nehmen hatte, dringlicher nahe als die Kriegsgefahr, wie sie
sich damals und heute darstellt, und der wir durch die Verbesserungen der Wehr-
kraft vom Jahre 1888 gewachsen waren und noch gewachsen sind.“ 1)
Direktor im Reichsschatzamt Burchard:2)
(geboren 8. August 1836).
Nach der Wiederaufrichtung des Deutschen Reichs war es die nächste Auf-
gabe des Fürsten Bismarck, sein Werk mit organischem Leben zu erfüllen.
Fragen der äußeren und inneren Politik, namentlich auch kirchenpolitische, nahmen
selbst diese Kraft zunächst voll in Anspruch; die Leitung des Finanz= und
1) Eine Würdigung der Verdyschen Ministerthätigkeit und der Gründe seines Rück-
trittes findet man in der „Vossischen Zig.“ Nr. 296 v. 28. 6. 90, Nr. 403 v. 30. 8. 90,
Nr. 452 v. 27. 9. 90, Nr. 468 v. 7. 10. 90 (Eintreten für Verdy gegenüber der Be-
hauptung der „Nat.-Zg.“, Verdy habe „das Amt des preußischen Kriegsministers zu leicht
genommen"“), „Nat.-Ztg.“ Nr. 554 von 1890 (Replik auf die „Vossische Ztg.“), „Ostpreußische
Ztg.“ v. 12. 10. 90, Nr. 249 v. 24. 10. 90, „Westdeutsche Ztg.“ Nr. 152 v. 3. 7. 90,
Nr. 212 v. 11. 9. 90, Nr. 227 v. 29. 9. 90, Nr. 228 v. 30. 9. 90, Nr. 235 v. 8. 10.
90, Nr. 238 v. 11. 10. 90, Nr. 106 v. 6. 5. 92, „Deutsches Tageblatt“ Nr. 421 v. 10.
9. 90, Nr. 476 v. 11. 10. 90, „Berliner Neueste Nachrichten“ Nr. 524 v. 17. 10. 91
(Verdys litterarische Thätigkeit).
2) Franz Emil Emanuel v. Burchard, geboren in Königsberg i. Pr., studirte 1855
bis 1858 in Berlin und Heidelberg die Rechte, trat dann als Referendar in den Justizdienst
und ging 1862 als Regierungsassessor in die Steuerverwaltung über. Nachdem er teils
im praktischen Dienste, teils als Hülfsarbeiter bei den Provinzial-Steuerdirektionen in der
Rheinprovinz und Schlesien thätig gewesen, wurde er 1873 zum Regierungsrat in Danzig,
1876 zum Hülfsarbeiter im Reichskanzler-Amt, 1878 zum vortragenden Rat in demselben,
1879 zum Direktor und 1882 zum Wirklichen Geheimen Rat und Staatssekretär des Reichs-
schatzamts ernannt. 1883 in den Adelstand erhoben, schied er 1886 aus dem Reichsschatzamt
und wurde 1887 zum Präsidenten der Königlichen Seehandlung ernannt.