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nach, und Burchard leitete alsdann namentlich in Hamburg die schwierige Aus-
führung des Anschlusses als Vorsitzender einer besonderen Kommission des Bundes-
rats. Auch auf dem Gebiete der Zuckersteuergesetzgebung wurden gesetzliche
Aenderungen unter Burchards Leitung durchgeführt.
Mitten in dieser letzten Thätigkeit wurde Burchard im April 1886 von
einem schweren Leiden heimgesucht, welches Anfang Oktober 1886 seine Pen-
sionierung im Reiche notwendig machte. Wenn seine Gesundheit auch der auf-
reibenden Thätigkeit an der Spitze des Reichsschatzamts nicht mehr gewachsen
war, so konnte er doch im Januar 1887 das Präsidium der Königlichen See-
handlung übernehmen, ein Amt, in dem er noch jetzt wirkt.
Burchards Verdienste liegen in erster Linie auf dem Gebiete der Zollgesetzgebung
und der Handelspolitik., Daß des großen Kanzlers bahnbrechende Gedanken in der
Zoll= und Handelspolitik eine Gestaltung gewannen, welche nicht nur für den
Augenblick sich voll bewährte, sondern auch für die fernere Entwickelung der Gesetz-
gebung den passenden Rahmen darbot, ist wesentlich seiner Thätigkeit zu danken.
2. Königreich Sachsen.
Geheimer Finanzrat Golz
(geb. 26. Dezember 1837, gest. 1891).
Geboren in Leipzig, war Golz im Jahre 1862 nach Vollendung seiner juristischen
Studien in die Verwaltung der Zölle und indirekten Steuern eingetreten und hat derselben
bis zu seinem Tode ohne Unterbrechung angehört. Nach mehrjähriger Thätigkeit als
juristischer Hilfsarbeiter bei verschiedenen Haupt--Zoll= und Haupt-Steuerämtern und als
Finanzsekretär wurde er am 1. Juli 1874 zum Zollrat und Hilfsarbeiter bei der Zoll-
und Steuerdirektion, am 1. Dezember des nämlichen Jahres zum Ober-Zollrat und Mit-
glied dieser Behörde ernannt und nach mehrjähriger interimistischer Verwendung als Hilfs-
arbeiter im Finanzministerium 1880 als Geheimer Finanzrat definitiv in das Finanzministerium
versetzt. Gleichzeitig wurde ihm die Funktion eines stellvertretenden Bevollmächtigten zum
Bundesrat übertragen, welche er auch nach seiner am 1. September 1886 erfolgten Er-
nennung zum Vorstand der Zoll= und Steuerdirektion bis zu seinem Ende beibehalten hat.
Vermöge seiner hervorragenden Befähigung und gründlicher Sachkenntnis hat er die ihm
übertragenen Aemter jederzeit in vorzüglicher Weise verwaltet. Insbesondere hat er auch
die wichtigen Aufgaben, deren Erledigung ihm im Bundesrat obgelegen, zur größten Zu-
friedenheit der Regierung gelöst und sich auch im Schoße des Bundesrats selbst der vollsten
Anerkennung zu erfreuen gehabt. Golz gehörte dem Ausschuß für Zoll= und Steuerwesen
an; zum Fürsten Bismarck hat er engere persönliche Beziehungen nicht gehabt.
3. Württemberg.
Ober-Finanzrat v. Schmidt)
(geb. 4. März 1832, gest. 6. Dezember 1893).
Schmid ist ein Mann aus dem Volke, den seine eigene Kraft und glänzende
Begabung auf dem Wege erst der parlamentarischen und dann der staats-
1) v. Schmid, in seiner Jugend zuerst zum katholischen Geistlichen bestimmt, studirte
dann Jura in Tübingen und habilitirte sich als Privatdozent in Freiburg. Von 1858—1873