Full text: Fürst Bismarck und der Bundesrat. Vierter Band. Der Bundesrat des Deutschen Reichs (1878-1881). (4)

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In der Sitzung des Bundesrats vom 30. Juni 1880 wurde dem vom 
Reichstag beschlossenen Gesetzentwurfe wegen Abänderung der auf den Gewerbe- 
betrieb der Schauspielunternehmer bezüglichen Bestimmung der Gewerbeordnung 
die Zustimmung erteilt. Gesetz vom 15. Juli 1879 (Reichs-Gesetzbl. S. 179). 
Münzwesen. Umprägung von Zwanzigpfennigstücken und Ein= und 
Zweimarkstücken. In dieser Beziehung teilte Bismarck dem Bundesrat im 
September 1879 mit, daß es nicht gelungen sei, die Summe der ausgeprägten 
Zwanzigpfennigstücke vollständig in den Verkehr zu bringen, sondern daß sich 
eine nicht verwendbare Reserve von 5 638.000 Mark bei der Bank angesammelt 
habe, während außerdem noch ungefähr 5 Millionen Mark für den laufenden 
Geschäftsverkehr in den Beständen der Reichsbankstellen vorhanden seien, so daß 
ein erheblicher Teil des bei der Reichsbank lagernden Bestandes an Zwanzig- 
pfennigstücken eingeschmolzen werden könnte, ohne daß in absehbarer Zeit für 
das Reich die Gefahr entstände, dieselben neu wieder ausprägen zu müssen. 
„Für eine Umprägung spricht insbesondere der Umstand, daß außer der ge- 
dachten Reserve von Zwanzigpfennigstücken sich noch 5 374 370 Mark Zehn- 
pfennigstücke für Rechnung des Reiches in Reserve befinden, welche im Falle des 
Eintritts eines größeren Bedarfs an kleinen Münzen die Zwanzigpfennigstücke 
vertreten können und im Verkehr voraussichtlich eine bereitwilligere Aufnahme 
finden werden als die letzteren. Da die in Nickelmünzen lagernde Reserve eine 
Unterlage für ein entsprechendes Guthaben des Reiches bei der Reichsbank nicht 
bildet, durch den Uebergang solcher Nickelmünzen in den Verkehr also ein ent- 
sprechender Betrag an im Wege des Kredits zu schaffenden Betriebsfonds ent- 
behrlich wird, so darf, wenn statt der eingeschmolzenen Zwanzigpfennigstücke 
Zehnpfennigstücke in den Verkehr gebracht werden, infolge der Beschleunigung 
des Ueberganges dieser Nickelmünzen in den Verkehr auch auf eine entsprechende 
Zinsersparnis als Deckung des durch die Umprägung von Zwanzigpfennigstücken 
entstehenden Aufwandes gerechnet werden."“ 
Am 23. Oktober 1879 fand der Bismarcksche Antrag, nach welchem für 
Rechnung des Reichs von den umlaufenden Zwanzigpfennigstücken ein Betrag 
von 5 Millionen Mark eingezogen und in Ein= und Zweimarkstücken umgeprägt 
werden sollte, die Zustimmung des Bundesrats.7) 
Am 24. Juni 1880 beschloß der Bundesrat bezüglich einer Petition der 
Steuer= und Wirtschaftsreformer für Einführung der Doppelwährung oder der 
reinen Silberwährung: „in Erwägung, daß der Bundesrat keinen Anlaß findet, 
  
1) Ueber den von Bismarck dem Bundesrat vorgelegten Entwurf eines Gesetzes, be- 
treffend die Abänderung des Art. 4 des Münzgesetzes vom 9. Juli 1873, vgl. die „Nordd. 
Allg. Ztg.“ Nr. 150 v. 31. 3. 80 und Nr. 151 v. 1. 4. 80 sowie die „Nat.-Ztg.“ Nr. 152 
v. 1. 4. 80 und 181 vom 18. 4. 80. 
Poschinger, Fürst Bismarck und der Bundekrat. IV. 12
	        
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