Full text: Fürst Bismarck und der Bundesrat. Vierter Band. Der Bundesrat des Deutschen Reichs (1878-1881). (4)

— 178 — 
von den Grundlagen der Münzgesetzgebung von 1871 und 1873 abzuweichen, 
der Eingabe keine Folge zu geben“. 1) 
Ausarbeitung des deutschen Bürgerlichen Gesetzbuchs. Im 
Dezember 1879 ging dem Bundesrat seitens des Reichskanzlers der Bericht zu, 
welchen der Vorsitzende der betreffenden Kommission, Wirklicher Geheimer Rat 
Pape zur Ausarbeitung des Entwurfs eines deutschen Bürgerlichen Gesetzbuchs 
über die gegenwärtige Lage der Kommissionsarbeiten unter dem 12. November 
1879 an den Reichskanzler erstattet hatte. Am 30. Oktober war die Gesamt- 
kommission zu einer kurzen Sitzung einberufen, um Beschluß darüber zu fassen, 
wie es mit der Beratung des kürzlich im wesentlichen vollendeten, das Erb- 
recht umfassenden Teilentwurfs zu halten, welches Verfahren ferner überhaupt 
in Ansehung der Beratung aller Teilentwürfe zu befolgen sei, und inwiefern sich 
die Ergänzung oder Berichtigung der in dieser Beziehung früher gefaßten Be- 
schlüsse in Rücksicht auf die bisherigen Erfahrungen und den gegenwärtigen 
Stand der Dinge empfehlen möchte.2) 
1) Vorlagen des Reichskanzlers (J. V. Scholz), betreffend eine Nachweisung über die 
den einzelnen Bundesstaaten bis Ende Dezember 1879 überwiesenen Beträge an Reichs- 
Silber-, Nickel- und Kupfermünzen, s. „Nordd. Allg. Ztg.“ Nr. 112 v. 6. 3. 80. Desgleichen 
betreffend zwei Uebersichten über die auf den deutschen Münzstätten im Jahre 1879 erfolgten 
Ausprägungen von Reichs-Gold= und Silbermünzen, sowie eine Zusammenstellung der Ergebnisse 
der im Jahre 1879 über die auf den einzelnen Münzstätten und auf anderen deutschen 
Münzstätten geprägten Reichs-Gold= und Silbermünzen angestellten Untersuchungen, Nr. 234 
v. 22. 5. 80. Antrag, betreffend die Herabsetzung des für den Umlauf der Reichs-Kassen- 
scheine zu 5 Mark bestimmten Betrages von 50 Millionen auf 40 Millionen Mark, Nr. 150 
v. 31. 3. 80. 
2) Ueber die von der Kommission in der gedachten Sitzung gefaßten Beschlüsse vgl. 
die „Nordd. Allg. Ztg.“ Nr. 554 v. 19. 12. 79. Ueber den Stand der Arbeiten sprach 
sich der Wirkl. Geheime Rat Pape dem Bundesrat gegenüber wie folgt aus: „Wenn ich mich 
schließlich über die gegenwärtige Lage der Kommissionsarbeiten und deren bisberige Er- 
gebnisse im allgemeinen aussprechen darf, so habe ich vor allem hervorzuheben, daß mit 
dem nahen Abschlusse der einzelnen Teilentwürfe ein überaus wichtiger Teil der der Kom- 
mission gestellten Aufgabe gelöst sein wird. Groß und zahlreich sind die Schwierigkeiten, 
welche gerade bei der Ausarbeitung dieser ersten Entwürfe zu besiegen waren. Es galt, 
das innerhalb des Deutschen Reiches bestehende, in mancher Hinsicht sehr abweichende Recht 
mit Zuverlässigkeit zu ermitteln, eine nicht geringe Zahl von Rechtsinstitutionen in ihren 
verschiedenen Gestaltungen sowie die thatsächlichen Verhältnisse, welche die abweichenden 
Entwicklungen und Ausgestaltungen hervorgerufen haben, zu ergründen, sorgfältig zu prüfen, 
inwiefern hinsichtlich des einen oder anderen Rechtsinstituts ohne wesentliche und empfindliche 
Nachteile und ohne schädliche Einwirkung auf die Landesverfassung und das öffentliche Recht 
für dieses oder jenes Gebiet ein einheitliches Recht sich begründen lasse, bei fast allen 
Materien auf die in Deutschland herrschenden großen Rechtssysteme einzugehen, behufs Vor- 
bereitung der Entscheidung, welchem System zu folgen sei, für eine große Zahl von rein 
juristischen Fragen über den gegenwärtigen Stand der Rechtswissenschaft vollständigen Auf- 
schluß zu gewinnen, bei der Bedeutung der neueren wissenschaftlichen Forschungen mit
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.