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zwischen „die jährliche“ einzuschieben: „in Artikel 13 der Reichsverfassung an—
geordnete“, erhielt die Zustimmung der Versammlung. Artikel 24 wurde ein—
stimmig, Artikel 69 und 72 wurden mit Stimmenmehrheit angenommen. Bei
der Abstimmung über die Vorlage im ganzen wurde beschlossen, dem Gesetz-
entwurfe nebst Motiven — den letzteren in der von den Ausschüssen vor-
geschlagenen Fassung mit aus dem obigen Beschlusse zu Artikel 13 sich ergebender
Abänderung — die Genehmigung zu erteilen. Dagegen stimmten Hessen und Bremen.
Infolge dieses Beschlusses erfolgte die Aufstellung des dem Reichstage in
seiner bevorstehenden Session vorzulegenden Reichshaushaltes bereits für die
Rechnungsjahre 1880 bis 1881 und 1881 bis 1882. Die Anordnung wurde
derartig getroffen, daß die Ziffern für die beiden Rechnungsjahre gesondert, und
zwar in zwei Kolumnen neben einander, aufgeführt wurden.
Die Gesetzesvorlage blieb im Reichstag unerledigt.
5. Zoll- und Stenerwesen.
Hamburgs Zollanschluß. Vorbemerkung. Eingeleitet wurde
die von Bismarck in der Zollanschlußfrage Hamburgs geführte Campagne durch
eine im Mai 1879 von dem preußischen Gesandten in Hamburg übergebene Note,
in welcher, nach einigen allgemeinen, auf den Gegenstand bezüglichen Ausfüh-
rungen, erklärt wurde, daß es der Kaiserlichen Regierung wichtig und erwünscht
sein würde, zu wissen, ob sie in absehbarer Zeit auf den in Art. 34 der Ver-
fassung vorgesehenen Antrag der Hansestädte rechnen könne.
Einige Wochen darauf erwiderte der Hamburger Senat, daß die veränderte
Tendenz im Zollwesen und die erhöhten Tarife einen Anschluß Hamburgs an
das Zollgebiet mindestens zur Zeit nicht gestatteten. Zugleich sprach der Senat
die Ueberzeugung aus, daß die Aufrechthaltung des bisherigen Zustandes nicht
bloß im hamburgischen, sondern ebensosehr im Reichsinteresse liege, und daß eine
eingehende Untersuchung der Frage, welche der Senat, falls sie für wünschens-
wert erachtet werden sollte, in jeder Weise zu fördern bereit sein werde, diese
seine Ueberzeugung auch der Reichsregierung gewähren werde.
In dieser Zeit und im Verlaufe des sich nunmehr entspinnenden Preß-
krieges gewann Bismarck die Ueberzeugung, daß er, um diesen „Brückenkopf des
Auslandes auf deutschem Gebiete“ zu beseitigen, zum legislatorischen Sturmlaufen
übergehen müsse. Bereits anfangs März 1880 leitete Bismarck in der „Nordd.
Allg. Ztg.“ die Campagne mit einem sehr beachteten Leitartikel ein. In dem-
selben ward, freilich in demjenigen Druck, welcher der Regel nach für die Privat-
ansichten des Blattes bestimmt ist, erklärt, daß die Regierung die Frage erwäge,
ob nicht die Freihafenstellung von Altona zu beseitigen sei. Man habe, als
man seinerzeit diese Freihafenstellung beibehielt, nur auf Hamburg gefällige
Rücksicht genommen. Hamburg habe aber bisher keinen Schritt gethan, um der