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mals eine Revision eintreten zu lassen. Letztere kann bei Schiffsladungen, die, wie
es auf der Elbe so sehr oft vorkommt, aus Torf, Mauersteinen und dergleichen
bestehen, also nicht mit Verschluß abgefertigt werden, nur durch vollständige
Ueberwachung der Ausladung vorgenommen werden. Derartige Abfertigungen
nehmen daher erhebliche Zeit in Anspruch und verursachen erhebliche Wei-
terungen, Zeitaufwand und Kosten, ohne daß die Zollkasse davon irgend einen
Vorteil hat.
Im Etatsjahr 1879/80 sind nun in den holsteinschen Elbhäfen, exklusive
Altona, 4452 Schiffe angekommen, welche von hannoverschen Zollämtern an
der Elbe zum Ausgang unter Vorbehalt des zollfreien Wiedereingangs ab-
gefertigt waren; in den hannoverschen Häfen kamen 3055 derartige von
holsteinschen Zollämtern an der Elbe abgefertigte Schiffe an. Hierzu muß die
erhebliche Zahl derjenigen beladenen Schiffe gerechnet werden, welche den Verkehr
auf derselben Seite des Elbufers vermitteln. Es wurden zum Beispiel von
Harburg aus nach Orten des linken Elbufers im Durchschnitt der drei Jahre
1875/77 jährlich 632 Schiffe, von der Ostemündung jährlich 1403 Schiffe
abgefertigt. Dieser für die Zollverwaltung mit erheblicher Arbeit verknüpfte,
aber, wie bemerkt, für die Zollkasse einflußlose Verkehr dürfte noch einen um-
fangreichen Zuwachs erhalten, sobald der Anschluß Altonas, einer Stadt von
zwischen 80= und 90000 Einwohnern, verwirklicht sein wird. Denn es muß
erwartet werden, daß die Beziehungen Altonas zu den beiderseitigen Zollhäfen
der unteren Elbe nach dem Anschlusse erheblich an Umfang gewinnen werden,
weil der Bezug bereits verzollter ausländischer Waren aus Altona im Bereiche
der Wahrscheinlichkeit liegen wird.
Daß der eben geschilderte Verkehrszustand innerhalb desselben Staats und
ohne jeden Vorteil für die Staatskasse oder für das Publikum, welches davon
betroffen wird, an sich ein unhaltbarer, für die Dauer nicht aufrecht zu hal-
tender ist, wird nicht zweifelhaft sein können.
Es ist daher die preußische Regierung zu der Ueberzeugung gelangt, daß
es im Interesse der Elbhäfen abwärts von Altona und Harbung, sowie im
allgemeinen Landes= und Verkehrsinteresse liegt, die vorhandenen Schwierigkeiten
aus dem Wege zu räumen, die Elbe von diesen Punkten abwärts dem Zoll-
gebiete anzuschließen und damit freien Verkehr für alle inländischen sowie für
die zollfreien oder verzollten ausländischen Waren zu schaffen. Sie glaubt,
daß es notwendig sei, die Grenzzolllinie Preußens und Deutschlands dahin zu
verlegen, wohin sie der Natur der Sache nach und gemäß Art. 33 der Ver-
fassung des Deutschen Reichs gehört, nämlich dorthin, wo die Elbe in die
Nordsee fließt, und wo die Grenze des Reichsgebiets dem Weltmeer oder fremden
Staaten gegenüber liegt.
Bei Altona wird der Anschluß der Elbe an das deutsche Zollgebiet an
derjenigen Stelle eintreten müssen, wo infolge des Anschlusses der Stadt künftig