Full text: Fürst Bismarck und der Bundesrat. Vierter Band. Der Bundesrat des Deutschen Reichs (1878-1881). (4)

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Da keinerlei Aussicht vorhanden war, daß der Entwurf eines Wehrsteuer- 
gesetzes vom Reichstage noch in dieser Session erledigt werden könnte, so wurde 
die Beratung desselben im Bundesrate bis auf weiteres ausgesetzt. Die sämt- 
lichen Steuervorlagen des Reichskanzlers blieben also teils schon im Bundesrate, 
teils im Reichstage für dieses Jahr unerledigt. 
Erhöhung des Zuschlags zu den Aversen der Zollausschlüsse. 
Aus Veranlassung der Beschlüsse des Bundesrats vom 15. Januar und 
25. Mai 1878 war durch den Reichskanzler eine Kommission, bestehend aus 
Vertretern des Reichs und der Regierungen von Preußen, Bremen und Ham- 
burg, berufen worden, welche unter Hinzutritt eines Mitglieds der beteiligten 
Bundesratsausschüsse die Frage erörtert hatte, ob der gegenwärtige feste Zuschlag 
von 3 Mark für den Kopf der städtischen Bevölkerung von Bremen und Ham- 
burg zu den Aversen noch ferner als entsprechend anzusehen oder auf welchen 
anderweiten Betrag dieser Zuschlag zu bemessen sei, sowie ob etwa auch bezüglich 
der Aversen des übrigen Gebiets der Zollausschlüsse eine Aenderung in den 
bestehenden Verhältnissen einzutreten haben werde. Die Kommission brachte ihre 
Beratungen mit dem Antrage zum Abschluß, den Zuschlag zum Aversum für 
Bremen und Hamburg vom Etatsjahr 1880/81 ab auf 5 Mark für den Kopf 
der städtischen Bevölkerung festzusetzen, hinsichtlich der Aversen für die Städte 
Altona, Wandsbek, Bremerhaven, Geestemünde und Brake dagegen von einer 
Abänderung der bestehenden Berechnungsgrundsätze abzusehen. Der Reichskanzler 
(in Vertretung Scholz) legte am 6. Februar 1880 1) dem Bundesrat den unter 
dem 13. Januar d. J. erstatteten Bericht der Kommission zur Beschlußfassung 
vor und bemerkte, daß die Kommissionsvorschläge bei Aufstellung des Entwurfs 
zum Etat über die Einnahmen des Reichs an Zöllen, Verbrauchssteuern und 
Aversen für 1880/81 bereits Berücksichtigung gefunden hätten. Hinsichtlich der 
in dem Bundesratsbeschlusse vom 25. Mai 1878 beregten Frage, inwieweit für 
die Bevölkerung der im hamburgischen Freihafengebiet belegenen städtischen Vororte 
der Aversionalzuschlag zu beanspruchen sei, wurde auf die in Anlage 15 zum 
Reichshaushaltsetat für 1879/80 mitgeteilte Vereinbarung hingewiesen, auf 
Grund deren bereits für das laufende Etatsjahr die Einwohner eines Teiles 
der hamburgischen Vororte der städtischen Bevölkerung, für welche der festgestellte 
Zuschlag zum Aversum zu berechnen ist, hinzugezählt worden waren.2:) 
Der Bundesrat beschloß in der Sitzung vom 12. März 1880, daß der 
Zuschlag zum Aversum für Bremen und Hamburg vom Etatsjahre 1880/81 
ab auf 5 Mark für den Kopf der städtischen Bevölkerung und der in dieser 
1) In Kohls Bismarck-Regesten nicht erwähnt. 
2) Vgl. die Bundesrats-Drucks. Nr. 22 Sess. v. 1879/80 in der S. 24 Note 2 erwähnten 
Quelle und die „Nordd. Allg. Ztg.“ Nr. 75 v. 14. 2. 80.
	        
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