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Beziehung derselben zugerechneten vorstädtischen Bevölkerung festgesetzt, — hin-
sichtlich der Aversen für die Städte Altona, Wandsbek, Bremerhaven, Geeste-
münde und Brake dagegen von einer Abänderung der bestehenden Berechnungs-
grundsätze abgesehen werde. Die Erhöhung der Aversen für Bremen und
Hamburg hatte die öffentliche Meinung einige Monate vorher lebhaft be-
schäftigt; man hatte aber angenommen, daß der Bundesrat schließlich von
einer solchen Maßregel Abstand genommen habe. Diese Annahme erfuhr nun
ihre Berichtigung.
Bei der Erörterung der Frage in der Sitzung des Bundesrats vom
12. März erklärte der Bevollmächtigte für diese beiden Hansestädte: Die Senate
hätten bereits ihre Vertreter in der zur Vorprüfung der Aversum-Angelegenheit
berufenen Kommission ermächtigt, dem Vorschlage, daß unter Abstandnahme
von ferneren Untersuchungen dem Bundesrate die Erhöhung des städtischen Zu-
schlags auf 5 Mark empfohlen werde, nicht weiter entgegenzutreten. Sie
hätten zwar auch aus dem nunmehr vorliegenden Bericht der Kommission nicht
die Ueberzeugung zu gewinnen vermocht, daß durch die Konsumtionsverhältnisse
der Städte Bremen und Hamburg eine so erhebliche Erhöhung des Avbersum-
zuschlags, wie die vorgeschlagene, geboten sei. Sie hätten indes in Berück-
sichtigung der Schwierigkeit einer exakten rechnungsmäßigen Feststellung und der
auf der anderen Seite obwaltenden Anschauungen, sowie in der Voraussetzung,
daß für den Bundesrat eine Einigung der Kommissare wünschenswert sei, ge-
glaubt, der Sachlage sich fügen und jene Ermächtigung erteilen zu sollen. Aus-.
diesen Gründen hätten die Senate auch ihren Bevollmächtigten beauftragt, dem
vorliegenden Antrage beizustimmen.!)
Am 4. Februar 1881 legte Bismarck dem Bundesrat den Gesetzentwurf,
betreffend die Feststellung des Reichshaushaltsetats für das Etatsjahr
1880/81, vor.2) Bei der Abstimmung über den Reichshaushaltsetat nach den Be-
schlüssen des Reichstags in der Sitzung des Bundesrats vom 24. März 1880 ging
es nicht ohne Vorbehalt ab. Preußen gab nämlich die Erklärung ab, daß die vom
Reichstag à conto der zu erwartenden Ueberschüsse des laufenden Jahres be-
schlossene Erhöhung des Einnahmekapitels 18 um 10 680 694 Mark zu ernsten
Bedenken Anlaß gebe, da hierin eine nicht gerechtfertigte Abweichung von den
solideren finanzwirtschaftlichen Grundsätzen liege, wie sie namentlich auch in
Preußen bisher stets festgehalten worden seien; nur die Rücksicht auf die Ge-
samtlage der Verhältnisse hielt Preußen ab, gegen die Genehmigung des Etats,
1) § 176 der Prot. in der S. 24 Note 2 citirten Quelle.
2) Der Wortlaut der Vorlage findet sich abgedruckt in der „Nordd. Allg. Ztg."
Nr. 65 v. 8. 2. 80 und der „Nat.-Ztg.“ Nr. 63 v. 7. 2. 80. S. auch Schultheß Geschichts-
kalender S. 55. In Kohls Bismarck-Regesten ist das obige Datum übersehen.