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wie derselbe aus den Beratungen des Reichstags hervorgegangen war, zu
stimmen. Demgemäß beschloß der Bundesrat: 1) dem Gesetzentwurf in der
vom Reichstag angenommenen Fassung die Zustimmung zu erteilen; 2) die
Resolutionen dem Reichskanzler zu überweisen.!) Gesetz vom 26. März 1880
(Reichs-Gesetzbl. S. 27).
In Betreff der Bereitstellung der Geldmittel zu den Reichsaus—
gaben für das Etatsjahr 1880/81 und für die folgenden Etatsjahre beschloß
der Bundesrat, bis auf weiteres die bisherigen Grundsätze mit der Maßgabe in
Kraft zu belassen, daß die Feststellung der Grenzen, innerhalb welcher die ihr
Kontingent nicht selbst verwaltenden Staaten von der Militärverwaltung im Laufe
des Etatsjahres zu Zahlungen unmittelbar in Anspruch genommen werden können,
durch den Reichskanzler erfolgt.2)
Am 8. April 1880 5) legte der Reichskanzler im Auftrage Seiner Mjestät
des Kaisers dem Bundesrat den Entwurf eines Gesetzes, betreffend die Kontrolle
des Reichshaushalts für 1879/80, vor. In Bezug auf die Begründung des
Entwurfs wurde auf den Wortlaut des gleichartigen Gesetzes vom 5. Juli 1879
hingewiesen. Gesetz vom 30. Mai 1880 (Reichs-Gesetzbl. S. 119).
11. Elsaß-Lothringische Kngelegenheilen.")
12. Verschiedene Angelegenheiten.
Unterstützung der deutschen Seehandelsgesellschaft für die
Samoa-Inseln. Am 6. April 1880 legte Fürst Bismarck dem Bundesrat
1) Bundesrats-Verhandlungen, betreffend die Verteilung der Matrikularbeiträge für
1880/81, s. „Nordd. Allg. Ztg.“ Nr. 97 v. 27. 2. 80. (Nach Schultheß Geschichtskalender
erfolgte die Vorlage durch das Reichsschatzamt am 25. Februar 1880.) Betreffend den
Gesamtetat für 1880/81 „Nordd. Allg. Ztg.“ Nr. 64 v. 7. 2. 80. Vorlage der allgemeinen
Rechnung über den Haushalt des Reichs für 1875 „Nat.-Ztg.“ Nr. 183 v. 20. 4. 80
u. „Nordd. Allg. Ztg.“ Nr. 179 v. 17. 4. 80.
2) Uebersicht des Standes der französischen Kriegskosten-Entschädigung am Schlusse
des Etatsjabres 1878/79, s. „Nord. Allg. Ztg.“ Nr. 179 v. 17. 4. 80 und „Nat.-Ztg.“ Nr. 179
v. 17. 4. 80.
3) In Kohls Bismarck-Regesten übersehen.
4) Bundesratsvorlagen bezw. Verhandlungen: betreffend die Erhöhung der Lizenz-
gebühren für den Kleinverkauf von Branntwein und Liqueuren, betreffend die Verwendung
von Zuchthengsten und betreffend eine Abänderung der Bestimmungen über die Zwangs-
vollstreckung in das unbewegliche Vermögen einschließlich der Vollziehung des Arrestes und
einstweiliger Verfügungen über das Hypotheken-Reinigungs= und das Verteilungsverfahren
(unterzeichnet sind die Vorlagen: „Der Kaiserliche Stattbalter in Elsaß-Lothringen. In