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steuer und anderer dinglicher Lasten, zu befreien, — herbeizuführen. Der
Schiedsspruch fiel in bejahendem Sinne aus, und die preußische Regierung er-
klärte sich auch bereit, demselben Folge zu geben; sie war aber der Ansicht, daß
aus dem Schiedsspruch für Preußen lediglich die Verpflichtung sich ergebe, den
beiden anderen beteiligten Regierungen deren Interesse an der Befreiung der
Eisenbahngesellschaft von Kommunalabgaben zu vergüten. Dieser Auffassung
vermochte sich die weimarische Regierung nicht anzuschließen, beantragte vielmehr,
die preußische Regierung wolle Fürsorge dahin treffen, daß der thüringischen
Eisenbahngesellschaft die thatsächliche Befreiung von Kommunalabgaben nach
Maßgabe des Schiedsspruchs für Vergangenheit und Zukunft gewährt werde.
Eine weitere Erklärung auf diese Aeußerung erfolgte nicht, und die thüringische
Eisenbahn wurde fortdauernd und in immer größerer Ausdehnung zu Kommunal=
und Kreisabgaben herangezogen. Die weimarische Regierung beantragte daher
jetzt eine weitere Beschlußfassung des Bundesrats dahin, daß die preußische
Regierung veranlaßt werde, 1. in Gemäßheit des Schiedsspruchs die thüringische
Eisenbahngesellschaft von jeder Kommunalabgabe, mit alleiniger Ausnahme der
Grundsteuer und anderer dinglicher Lasten, soweit solche nach der bestehenden
Landesgesetzgebung von der Gesellschaft zu übernehmen sind, zu befreien und
2. dafür Sorge zu tragen, daß der thüringischen Eisenbahngesellschaft die an
preußische Kommunen gezahlten Abgaben mit der unter I. bezeichneten Ausnahme
zurückerstattet werden.
Die Angelegenheit gelangte in dieser Session des Bundesrats nicht mehr
zur Erledigung.
Beteiligung des Reichs an der internationalen Ausstel=
lung in Melbourne. In dieser Angelegenheit wurde vom Reichskanzler
im November 1879 1) an den Bundesrat ein Antrag gerichtet, in welchem nach
Erwähnung der Beschlüsse hinsichtlich der Ausstellung in Sydney und nach
Hinweis auf frühere Mitteilungen über die projektirte Ausstellung in Melbourne
weiter gesagt war:
„Nach demjenigen, was bis jetzt verlautet hat, ist anzunehmen, daß die
Beteiligung des Reichs an der Ausstellung in Sydney durch Entsendung eines
Kommissars und durch Bewilligung von Geldmitteln der deutschen Industrie
und dem deutschen Handel vorteilhaft geworden ist; der deutsche Teil der
Ausstellung hat nach einem kürzlich hier eingegangenen Telegramm des Reichs-
kommissars große Anerkennung gefunden.
Die Neigung zur Beschickung der Ausstellung in Melbourne war bisher
schon in den industriellen Kreisen vorhanden und ist durch die bisher über die
Ausstellung in Sydney eingelaufenen Nachrichten noch lebhafter angeregt worden.
1) In Kohls Bismarck-Regesten nicht erwähnt.