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Die in Anlage A enthaltenen Vorschläge zerfallen in Allgemeine und
„Besondere Bestimmungen".
Die vorgeschlagenen „Allgemeinen Bestimmungen entsprechen im wesentlichen
dem bei den früheren Volkszählungen eingeschlagenen Verfahren. Einzelne hier
beantragte Abweichungen von den bisher zur Anwendung gelangten Vorschriften
finden, soweit sie nicht lediglich redaktioneller Natur sind, ihre Rechtfertigung.
in den bei den letzten Zählungen gemachten Erfahrungen.
In den vorgeschlagenen Besonderen Bestimmungen“ wird dagegen eine
wesentliche Ausdehnung der mit den Volkszählungen bisher verbundenen statisti-
schen Aufnahmen erstrebt, und zwar in folgenden Richtungen:
1. Zählung der Bevölkerung auf den in ausländischen Häfen befindlichen
deutschen Seeschiffen;
2. Ermittlung der bewohnten und der zu Wohnzwecken bestimmten, im
Bau vollendeten unbewohnten Gebäude;
3. Ermittlung der von den einzelnen Haushaltungen landwirtschaftlich
benutzten Flächen und
4. Verbindung einer Viehzählung mit der Bevölkerungsaufnahme.
Abgesehen von der Ermittlung der bewohnten Gebäude, wofür sich das
Material aus der Zählung der Haushaltungen unmittelbar ergibt, kann ich
mich nur gegen die Annahme der zu 1 bis 4 erwähnten Vorschläge aus-
sprechen, da ich die Beschränkung der von Reichs wegen zu veranlassenden statisti-
schen Ermittlungen auf das gesetzlich Gebotene für geboten erachte.
Die Arbeit, welche durch weitergehende Ermittlungen den Lokalbehörden
zugemutet wird, und zwar auf dem Lande vorzugsweise solchen, deren Geschäfte
unbesoldete Beamte versehen, ist in den letzten Jahren eine so umfängliche ge-
worden, daß die Abneigung gegen den Zwang, der dabei ohne nachweisbare
gesetzliche Berechtigung geübt wird, in weiteren Kreisen eine Unzufriedenheit
erregt hat, die ich nicht für unberechtigt halten kann. Schon bei den rein
staatlichen Behörden, wie sie in Preußen bis zu den Landratsämtern reichen,
ist die unverhältnismäßige Vermehrung der subalternen Arbeitskräfte während
des letzten Jahrzehnts vorwiegend durch die Steigerung der Anforderungen
der Statistik notwendig geworden. Die Abneigung, welcher die wiederholte
Nötigung zur Beantwortung der gestellten Fragen begegnet, und die Besorgnis,
daß die statistischen Angaben Unterlagen für die Bemessung der Steuern liefern
sollen, haben den Erfolg, daß die Antworten nicht bloß in den ungebildeten
Kreisen der Bevölkerung, sondern auch höher hinauf wissentlich unrichtig ge-
geben werden, und daß diese Unrichtigkeiten demnächst in den verschiedenen
Stadien der Verwaltung durch konjekturale Annahme von Durchschnittsziffern
ausgeglichen werden. Die auf diesem Wege gewonnenen Resultate weichen von
der Wirklichkeit ab und geben zu irrigen Vorstellungen Anlaß.