Full text: Fürst Bismarck und der Bundesrat. Vierter Band. Der Bundesrat des Deutschen Reichs (1878-1881). (4)

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Von Vorlagen des Reichskanzlers fand im Bundesrat keinen Anklang: der 
Antrag auf gesetzliche Regelung des Vollzugs der Freiheitsstrafen. 
Das Zusammenwirken von Reichstag und Bundesrat ließ in unserer Session 
vielfach zu wünschen übrig. Auffallend groß ist die Zahl der Bundesratsvorlagen, 
welche im Reichstag teils unerledigt blieben, teils abgelehnt wurden. Ich nenne: 
die Gesetzentwürfe, betreffend das Pfandrecht an Eisenbahnen und die Zwangs- 
vollstreckung in dieselben, die Besteuerung der Dienstwohnungen, die Einführung 
zweijähriger Etatsperioden, die Brausteuer, die Stempelsteuer, die Küstenfracht- 
fahrt, die revidirte Elbschiffahrtsakte, die Samoa-Vorlage. 
Der Bundesrat ordnete sich den Beschlüssen des Reichstags unter bezüglich 
der Zeitdauer des verlängerten Sozialistengesetzes (statt bis zum 31. März 1886 
nur bis zum 30. September 1884). 
 
	        
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