III. Abschnitt.
Die neuen Bevollmächtigten zum Bundesrat.
1. Preußen.
Staatssekretär des Innern, Staatsminister Dr. v. Boetticher!)
(geboren 6. Januar 1833).
I. Bor der #Aebernahme des Reichsamts des Innern
war v. Boetticher bereits im preußischen Abgeordnetenhaus parlamentarisch thätig
und ergriff in den drei Sessionen im ganzen gegen dreißigmal das Wort.2)
1) Dr. Heinrich v. Boetticher studirte die Rechte in Würzburg und Berlin, arbeitete
als Referendar und später als Assessor in Potsdam sowie bei den Regierungen in Gumbinnen
und Stralsund, auch eine Zeit lang als Hilfsarbeiter im Ministerium für Handel, Gewerbe
und öffentliche Arbeiten. Später wurde er in Stralsund zum Ratsverwandten (Rats-
herrn) gewählt und vertauschte infolge dessen den unmittelbaren Staatsdienst mit der
Kommunalverwaltung. Zum Mitglied des Abgeordnetenhauses gewählt, wurde er bald
nachher von dem damaligen Minister des Innern Grafen Friedrich zu Eulenburg als
Hilfsarbeiter in das Ministerium des Innern berufen; hier wurde er Regierungsrat und
später vortragender Rat und Geheimer Regierungsrat. 1872 wurde er zum Landdrosten in
Hannover ernannt. Von Hannover wurde er als Präsident der Regierung nach Schleswig
berufen, nach dem Rücktritt des Oberpräsidenten v. Scheel-Plessen zum Oberpräsidenten
der Provinz Schleswig-Holstein und nach dem Rücktritt des Staatsministers Hofmann
1880 zum Staatssekretär des Innern und zugleich zum Mitglied des preußischen Staats-
ministeriums ohne Portefeuille ernannt. Kaiser Wilhelm II. ernannte ihn an Stelle des
Staatsministers v. Puttkamer zum Vizepräsidenten des Staatsministeriums. Am 1. Juli 1897
erfolgte seine Entlassung aus diesen Aemtern. Seit dem Herbst Oberpräsident der Provinz
Sachsen. Vergl. auch die Broschüre: „Fürst Bismarck und Herr v. Boetticher.“ Von einem
Kaiserlichen. (Dr. Robolsky?) 1895, Verlag von E. Pellschus & Co., Berlin W., Bülow-
straße 30.
2) In der Session 1867—1868 siebenmal (betr. Wahlprüfungen, Reform der Kreis-
und Provinzialordnung, Spielkartenverkehr, Besoldungsverhältnisse der Justizbeamten),
in der Session 1868—1869 vierzehnmal (Wahlprüfungen, Aufhebung der Denunzianten-
anteile, Fischerei-Ordnung für den Regierungsbezirk Stralsund, Hypothekenordnung, Teil-
nahme der Staatsdiener in Neuvorpommern und Rügen an den Kommunallasten rc.), in