Full text: Fürst Bismarck und der Bundesrat. Vierter Band. Der Bundesrat des Deutschen Reichs (1878-1881). (4)

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Münzwesen. Unter dem 8. April 1879 unterbreitete Bismarck dem 
Bundesrat folgenden Antrag:!) „Der Bundesrat wolle sich damit einver- 
standen erklären, daß bei den nächsten für Rechnung der Reichsbank statt- 
findenden Goldausprägungen bis zur Höhe von 50 Millionen Mark unter Ver- 
teilung auf sämtliche deutsche Münzstätten, mit Ausschluß der Doppelkronen, 
nur Kronen ausgeprägt, und daß die hierdurch entstehenden Mehrkosten auf die 
Reichskasse übernommen werden.“ 
Dieser Antrag wurde an die Ausschüsse für Handel und Verkehr und für 
Rechnungswesen überwiesen, worauf der Bundesrat einen Beschluß dahin faßte, 
daß 1. bei den nächsten für Rechnung der Reichsbank stattfindenden Gold- 
ausprägungen bis zur Höhe von 50 Millionen Mark unter Verteilung auf 
sämtliche deutsche Münzstätten mit Ausschluß von Doppelkronen nur Kronen 
ausgeprägt und die hierdurch entstandenen Mehrkosten auf die Reichskasse über- 
nommen werden; 2. zu den Mehrkosten außer den erhöhten Prägegebühren auch 
die Versendungskosten zu rechnen seien, welche infolge der Verteilung der vor- 
stehend genehmigten Prägung auf sämtliche Münzstätten erwachsen, und 3. bei 
Verteilung dieser Prägung auf die einzelnen Münzstätten die in dem Bundes- 
ratsbeschlusse vom 19. Februar 1877 Punkt 3 bestimmten Prozentsätze zu 
Grunde gelegt werden. 2) 
Reichskassenscheine. Die Handelskammern waren auf Veranlassung 
des Reichskanzler-Amts ersucht worden, sich gutachtlich darüber zu äußern, ob 
es sich nicht empfehle, die Reichskassenscheine zu 5 und 20 Mark teilweise ein- 
zuziehen. Der in Reichskassenscheinen zu 5 Mark ausgegebene Betrag von über 
64 Millionen Mark sollte allmählich auf 50 Millionen, der in 20-Markscheinen 
ausgegebene Betrag von über 50 Millionen Mark um 5 bis 10 Millionen 
Mark vermindert werden. Als Veranlassung zu dieser Umfrage wurde die 
erhebliche Ansammlung der Kassenscheine in den Kassen der Reichsbank bezeichnet. 
Dementsprechend beschloß der Bundesrat, daß vorläufig nur 50-Markscheine 
von der Anstellung eines Fabrikinspektors Nr. 583 v. 11. 12. 78. Antrag des Ausschusses 
für Handel und Verkehr, betreffend die Ausstellung von Legitimationsscheinen für den 
Gewerbebetrieb im Umherziehen, „Nordd. Allg. Ztg.“ Nr. 238 v. 18. 6. 79. Vorlage 
des Reichskanzlers im Auftrag des Kaisers, betreffend den Entwurf eines Gesetzes über 
Abänderung der §§ 30 u. 33 der Gewerbeordnung, Nr. 94 v. 20. 3. 79. 
1) In Kohls Bismarck-Regesten nicht erwähnt. 
2) Bundesratsbeschluß, betreffend den Verkauf eingezogener Gold= und Silbermünzen, 
s. „Nat.-Ztg.“ Nr. 461 v. 1. 10.78. Meinungsverschiedenheit zwischen Lübeck und der Provinzial- 
Steuerdirektion in Altona, s. die Bundesrats-Drucks. Nr. 124 Sess. 1878/79 in dem in der 
Bibliothek des Reichstags befindlichen Exemplar der Verhandlungen des Bundesrats über 
Zoll= und Steuersachen. Teilnahme des Bundesrats an der Festsetzung der Geschäftsordnung 
bei Berufungen gegen Entscheidungen des Kaiserlichen Patentamts an das Reichs-Ober- 
handelsgericht, „Nat.-Ztg.“ Nr. 69 v. 21. 3. 78.
	        
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