— 24 —
Münzwesen. Unter dem 8. April 1879 unterbreitete Bismarck dem
Bundesrat folgenden Antrag:!) „Der Bundesrat wolle sich damit einver-
standen erklären, daß bei den nächsten für Rechnung der Reichsbank statt-
findenden Goldausprägungen bis zur Höhe von 50 Millionen Mark unter Ver-
teilung auf sämtliche deutsche Münzstätten, mit Ausschluß der Doppelkronen,
nur Kronen ausgeprägt, und daß die hierdurch entstehenden Mehrkosten auf die
Reichskasse übernommen werden.“
Dieser Antrag wurde an die Ausschüsse für Handel und Verkehr und für
Rechnungswesen überwiesen, worauf der Bundesrat einen Beschluß dahin faßte,
daß 1. bei den nächsten für Rechnung der Reichsbank stattfindenden Gold-
ausprägungen bis zur Höhe von 50 Millionen Mark unter Verteilung auf
sämtliche deutsche Münzstätten mit Ausschluß von Doppelkronen nur Kronen
ausgeprägt und die hierdurch entstandenen Mehrkosten auf die Reichskasse über-
nommen werden; 2. zu den Mehrkosten außer den erhöhten Prägegebühren auch
die Versendungskosten zu rechnen seien, welche infolge der Verteilung der vor-
stehend genehmigten Prägung auf sämtliche Münzstätten erwachsen, und 3. bei
Verteilung dieser Prägung auf die einzelnen Münzstätten die in dem Bundes-
ratsbeschlusse vom 19. Februar 1877 Punkt 3 bestimmten Prozentsätze zu
Grunde gelegt werden. 2)
Reichskassenscheine. Die Handelskammern waren auf Veranlassung
des Reichskanzler-Amts ersucht worden, sich gutachtlich darüber zu äußern, ob
es sich nicht empfehle, die Reichskassenscheine zu 5 und 20 Mark teilweise ein-
zuziehen. Der in Reichskassenscheinen zu 5 Mark ausgegebene Betrag von über
64 Millionen Mark sollte allmählich auf 50 Millionen, der in 20-Markscheinen
ausgegebene Betrag von über 50 Millionen Mark um 5 bis 10 Millionen
Mark vermindert werden. Als Veranlassung zu dieser Umfrage wurde die
erhebliche Ansammlung der Kassenscheine in den Kassen der Reichsbank bezeichnet.
Dementsprechend beschloß der Bundesrat, daß vorläufig nur 50-Markscheine
von der Anstellung eines Fabrikinspektors Nr. 583 v. 11. 12. 78. Antrag des Ausschusses
für Handel und Verkehr, betreffend die Ausstellung von Legitimationsscheinen für den
Gewerbebetrieb im Umherziehen, „Nordd. Allg. Ztg.“ Nr. 238 v. 18. 6. 79. Vorlage
des Reichskanzlers im Auftrag des Kaisers, betreffend den Entwurf eines Gesetzes über
Abänderung der §§ 30 u. 33 der Gewerbeordnung, Nr. 94 v. 20. 3. 79.
1) In Kohls Bismarck-Regesten nicht erwähnt.
2) Bundesratsbeschluß, betreffend den Verkauf eingezogener Gold= und Silbermünzen,
s. „Nat.-Ztg.“ Nr. 461 v. 1. 10.78. Meinungsverschiedenheit zwischen Lübeck und der Provinzial-
Steuerdirektion in Altona, s. die Bundesrats-Drucks. Nr. 124 Sess. 1878/79 in dem in der
Bibliothek des Reichstags befindlichen Exemplar der Verhandlungen des Bundesrats über
Zoll= und Steuersachen. Teilnahme des Bundesrats an der Festsetzung der Geschäftsordnung
bei Berufungen gegen Entscheidungen des Kaiserlichen Patentamts an das Reichs-Ober-
handelsgericht, „Nat.-Ztg.“ Nr. 69 v. 21. 3. 78.