Full text: Fürst Bismarck und der Bundesrat. Vierter Band. Der Bundesrat des Deutschen Reichs (1878-1881). (4)

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angehörigen zu suchen, dagegen sich jeder politischen Thätigkeit zu enthalten haben. 
Diese aus der Natur des konsularischen Berufs sich ergebende Vorschrift schließt 
auch jede Beteiligung an gemeinsamen Demarchen oder Vorstellungen fremden 
Regierungen gegenüber, wie solche von den Konsuln anderer Mächte nicht selten 
angeregt zu werden pflegen, aus, da derartige Kundgebungen, selbst wenn sie 
an sich politische Fragen nicht berühren, durch die kollektive Form und die ge- 
meinsame Verabredung leicht eine Tragweite gewinnen, welche eine politische 
Verantwortung für die Kaiserliche Regierung nach sich ziehen kann. In Fällen 
der eben bezeichneten Art wird jedenfalls vorher unter Darlegung des Sach- 
verhalts und, wo immer möglich, unter Einreichung des betreffenden Schriftstücks 
die Ermächtigung des Auswärtigen Amts einzuholen sein. Selbstverständlich 
schließen die vorstehenden Bestimmungen nicht aus, daß die Herren Konsuln 
über politische Vorkommnisse innerhalb ihres Amtsbezirkes, namentlich insofern 
diese mit wirtschaftlichen Fragen in Zusammenhang stehen, nach wie vor Bericht 
erstatten. Zuwiderhandlungen gegen die Vorschriften dieses Erlasses werden als 
mit dem ferneren Verbleiben der betreffenden Beamten im Dienste unvereinbar 
angesehen werden. Busch.“ 
Berlin, den 5. Januar 1883. 
Zirkularschreiben an die deutschen Konsularbehörden im Auslande. 1) 
„In Deutschland widmet sich neuerdings eine größere Anzahl von Blättern 
der Aufgabe, zur Hebung des deutschen Exports nach dem Auslande und zur 
Förderung des direkten Warenbezugs aus dem Auslande in der Weise bei- 
zutragen, daß sie sich um Inserate aus deutschen industriellen und kommerziellen 
Kreisen bewerben und die periodisch erscheinenden Nummern des betreffenden. 
Annoncenblattes ausländischen Firmen zusenden, um auf diesem Wege die 
Anknüpfung von Handelsverbindungen zwischen dem Auslande und dem in- 
serirenden Publikum herbeizuführen. Es ist verschiedentlich beobachtet worden, 
daß diese Blätter die Adressen ausländischer Firmen sich durch Vermittelung der 
Kaiserlichen Konsulate zu beschaffen suchen, indem sie sich in Zirkularschreiben 
an dieselben wenden. Derartigen Gesuchen scheint auch vielfach in ausgedehntem 
Maße entsprochen worden zu sein. Diese Mitwirkung der Konsulate bei Be- 
schaffung von Firmenadressen ist von einzelnen Blättern hinterher in der Weise 
verwendet worden, daß sie sich den Anschein zu geben suchen, als ob sie das. 
inserirende Publikum mit solchen ausländischen Firmen in Verbindung zu setzen 
in der Lage seien, welche unter amtlicher Prüfung und Kontrolle ausgewählt 
werden und hinsichtlich ihrer Solidität besondere Sicherheit böten. Es erscheint 
notwendig, darüber zu wachen, daß die betreffenden Blätter die ihnen durch 
Vermittelung der Konsulate beschafften Auskünfte fernerhin in dieser Weise nicht 
1) In Kohls Bismarck-Regesten gleichfalls übersehen.
	        
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