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Mittelpunkt für die einzelnen Abteilungen des Ministeriums fehlte, so konnte
nicht ausbleiben, daß die Grundsätze der Geschäftsführung nicht immer in
wünschenswerter Weise übereinstimmten. Der Statthalter aber, der in dieser
Zeit den verbindenden Mittelpunkt wohl für die wichtigsten Fragen darstellte,
stand doch zu hoch, als daß mit gewissen Kategorien von Geschäften an ihn
herangetreten werden konnte, so daß sich auch nach dieser Richtung die Mißlichkeit
einer dauernden Vertretung des Staatssekretärs ergab. Da die politischen
Angelegenheiten eines Landes naturgemäß die wichtigsten sind, obenein in Elsaß-
Lothringen, so wird der neue Staatssekretär ferner auch nicht umhin können,
diesen nicht nur sein Augenmerk, sondern seine eingehendere Aufmerksamkeit
und Thätigkeit zuzuwenden. Es entspricht dies den verfassungsmäßigen Be-
dingungen seiner Stellung. Um so notwendiger ist daher, daß, wenn er die
Führung der politischen Angelegenheiten nicht selbst übernimmt, wie die „Straß-
burger Post wissen will, er doch mit denselben fortgesetzt eng vertraut bleibt und auf
ihre Handhabung den ihm obliegenden Einfluß übt. Kann dabei die bestehende
Ressorteinteilung nicht bestehen bleiben, so wäre dies von nebensächlicher Be-
deutung; sie ist seit 1879 ohnehin einer Reihe von Veränderungen unterworfen
worden. Da überdem drei Unterstaatssekretärstellen etatsmäßig sind, so stünde
der Rückkehr zu der ursprünglichen Vierteilung des Ministeriums im Bedarfs-
falle kein Hindernis entgegen. Wünschenswert würde vor allem sein, daß Herr
v. Puttkamer auch in seiner neuen Stellung die Leitung von Kirche und Schule
behält; das Verhältnis der ersteren zum Staat, die Entwicklung der letzteren
hat gerade unter seiner Leitung die erfreulichsten Fortschritte gemacht, und es
würde ein Mißgriff sein, dieselbe der unmittelbaren Einwirkung des neuen
Staatssekretärs zu entziehen. Würde ihm mit dieser Verwaltung die Ober-
leitung des politischen Ressorts eine zu große Belastung auferlegen, so wird
nichts anderes übrig bleiben, als die Leitung der Justizabteilung in andere Hände
übergehen zu lassen. Staatsrechtlich erscheint dies um so nötiger, als der Chef
dieser Abteilung gleichsam der Justitiar für die Gesamtpolitik ist, und es nicht
wünschenswert sein kann, wenn der verantwortliche Vertreter dieser auch die
juristische Kontrolle in seinen Händen behält.“
)Kaiserlicher Unterstaatssekretär von Pommer-Esche.
(es. Bd. II. S. 209.)
d) Ober-Regierungsrat Hauschild!)
(geboren 12. Dezember 1830)
vertrat vom 1. März 1881 bis 30. März 1890 als ständiger Kommissar des
Kaiserlichen Statthalters, zunächst noch neben dem Generaldirektor der Zölle
1) Karl Hauschild, geboren in Berlin, besuchte das Gymnasium zum Grauen Kloster
und die Universität in Berlin, widmete sich der juristischen Carrière und wurde im
Poschinger, Fürst Bismarck und der Bundesrat. IV. 22