schäftigen und dem Kaiser Vorschläge für die Ernennungen zu machen, deren
Publikation möglichst vor dem 1. April 1879 erfolgen sollte. Der Justizausschuß,
mit der Vorbereitung für diese Angelegenheit betraut, brachte hierauf folgenden
Antrag bei dem Bundesrat ein:
„Der Bundesrat wolle sich damit einverstanden erklären, daß bei der bevor-
stehenden ersten Besetzung des Reichsgerichts entfallen sollen auf: Preußen: der
Präsident, 3 Senatspräsidenten, der Ober-Reichsanwalt, 1 Reichsanwalt,
36 Räte; Bayern: 4 Räte; Königreich Sachsen: 1 Räte; Württemberg: 3 Räte;
Baden: 2 Räte; Hessen: 2 Räte; Braunschweig: 1 Rat; das Gebiet des
Ober-Landesgerichts Rostock: 1 Rat; das Gebiet des Ober-Landesgerichts Olden-
burg: 1 Rat; das Gebiet des Ober-Landesgerichts Jena: 2 Räte; das Gebiet
des Ober-Landesgerichts Hamburg: 2 Räte; Elsaß-Lothringen: 2 Räte.
In der Sitzung des Bundesrats vom 15. Februar 1879, in welcher der
Antrag des Justizausschusses zur Annahme gelangte, erklärte der bayerische
Bevollmächtigte, die bayerische Regierung erachte die von dem Justizausschusse
vorgeschlagene Beteiligung Bayerns an der Besetzung der bei dem Reichsgerichte
sich eröffnenden Ratsstellen weder mit der Stellung Bayerns im Reiche noch
mit den Leistungen Bayerns für das Reichsgericht im Einklang, und könne sich
deshalb mit der Vorlage des Justizausschusses, insoweit sie den Anteil Bayerns
nicht höher als auf 4 Räte bemesse, nicht einverstanden erklären. Der Antrag
wurde indessen abgelehnt.
Die Erklärung des Großherzoglich mecklenburgischen Bevollmächtigten lautete:
„Die Großherzoglich mecklenburg-schwerinsche Regierung erklärt sich zwar mit
dem Antrage des Justizausschusses, betreffend die Besetzung des Reichsgerichts,
zurzeit einverstanden, muß aber im Interesse des mecklenburgischen Rechtsgebiets
eine Korrektur der nach dem Bevölkerungsmaßstab vorgenommenen Verteilung
bei Gelegenheit der Besetzung neu geschaffener oder erledigter Stellen dringend
wünschen, wie denn eine solche eventuelle Korrektur auch bereits in der Vorlage
des Reichskanzlers in Aussicht genommen worden ist.“!!)
Verkehr mit Nahrungs= und Genußmitteln und Gebrauchs-
gegenständen. Der dem Reichstage im vorigen Jahre vorgelegte einschlägige
1) Namhaftmachung der Wahlen des Bundesrats für das Reichsgericht s. „Nordd. Allg.
Ztg.“ Nr. 161 v. 30. 4. 79. Bericht über die Lage der Arbeiten der Kommission zur
Ausarbeitung eines Bürgerlichen Gesetzbuchs „Nordd. Allg. Ztg.“ Nr. 285 v. 1. 12. 78.
Entwurf einer Gebührenordnung für Rechtsanwälte Nr. 302 v. 21. 12. 78 u. Nr. 157 v.
28. 4. 79; Entwurf eines Gesetzes, betreffend die Anfechtung von Rechtshandlungen eines
Schuldners außerhalb des Konkursverfahrens, Nr. 72 v. 7. 3. 79. Antrag der Senate von
Lübeck, Bremen und Hamburg, betreffend die Aufhebung des Ober-Appellationsgerichts zu
Lübeck und die Zuweisung der anhängigen Rechtssachen an das Reichsgericht, Nr. 244 v.
21. 6. 79, Ausschußbericht „Nat.-Ztg.“ Nr. 319 v. 12. 7. 79 und „Nordd. Allg. Ztg.“
Nr. 281 v. 12. 7. 79.