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Der vom Bundesrat in der Sitzung vom 14. April 1880 beschlossene
und demnächst dem Reichstag zur Beschlußnahme vorgelegte Entwurf eines
Gesetzes, inhaltlich dessen an die Stelle des ersten Absatzes des Art. 4 des
Münzgesetzes vom 9. Juli 1873 die Bestimmung treten sollte, daß der Gesamt-
betrag der Reichssilbermünzen bis auf weiteres zwölf Mark für den Kopf der
Bevölkerung nicht übersteigen soll, ist in der dritten Session der gegen-
wärtigen Legislaturperiode des Reichstags nicht zur Erledigung gekommen.
Von einer Wiedervorlage dieses Gesetzentwurfs in jetziger Session des Bundes-
rats ist abgesehen worden, weil es nunmehr angezeigt erschien, abzuwarten, ob
nicht schon auf Grund der am 1. Dezember 1880 stattgehabten Volkszählung
eine weitere Ausprägung von Reichssilbermünzen in solchem Umfange würde
stattfinden können, daß sich hierdurch dem Bedürfnisse nach Vermehrung dieser
Münzen bis auf weiteres entsprechen ließe. Nach der bereits bewirkten vor-
läufigen Ermittlung des Ergebnisses dieser Volkszählung ist die Bevölkerung
des Reichs vom 1. Dezember 1875 bis 1. Dezember 1880 von 42 727 372
Köpfen auf 45194 172 Köpfe, sonach um 2 466 800 Köpfe gestiegen, so daß
bei Zugrundelegung des nach Art. 4 des Münzgesetzes zulässigen Betrages von
zehn Mark für den Kopf der Bevölkerung die bisherige, nach der Volkszählung
vom 1. Dezember 1875 bemessene Ausprägung von Reichssilbermünzen in Höhe
von 427 110 892,10 Mark um weitere 24 830 827,20 Mark vermehrt werden kann.
Was das Bedürfnis der Vermehrung der Reichssilbermünzen im allgemeinen
betrifft, so haben die desfallsigen, dem eingangs gedachten Beschlusse des
Bundesrats zum Grunde gelegten Erwägungen auch durch die seitherigen Wahr-
nehmungen nur weitere Bestätigung gefunden.
In dieser Beziehung ist auch das Ergebnis der Ende Oktober 1880 bei
den bedeutenderen öffentlichen Kassen und den Kassen der größeren Privat-
institute des Reichs vorgenommenen Bestandsermittlung insofern von Interesse,
als sich hierbei, mit Ausschluß des Bestandes der Reichsbank, ein Bestand
ergab:
an Reichsgoldmünzen 0dvnd 139840 910 Mark (82,5 %)
an Reichssilbermünzen von. . . . . .. 17581904 , (10,4,)
an Einthalerstücken von.. . . . ... 12 120 2605 „ (7,1 „)
wogegen
in Reichsgoldmüänen 191746654380 „ (66,6 „)
in Reichssilbermüngden 427087218 „ (16,3 „ )
ausgeprägt sind, und der gegenwärtige Umlauf
an Einthalerstücken ungefähr af 450000 000 „ (17, „)
geschätzt wird.
Während hiernach die Ausprägung von Reichssilbermünzen im Verhältnis
zu derjenigen der Reichsgoldmünzen beziehungsweise zu dem mutmaßlichen
gegenwärtigen Umlauf an Einthalerstücken 16,3 % beträgt, so entfielen zu der
Poschinger, Fürst Bismarck und der Bundesrat. IV. 23