Full text: Fürst Bismarck und der Bundesrat. Vierter Band. Der Bundesrat des Deutschen Reichs (1878-1881). (4)

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entwurf nicht an den Reichstag gelangte. Einen später berühmt gewordenen 
Fall dieser Art werden wir noch kennen lernen. 
Vogelschutzgesetz. Der Entwurf des Gesetzes, betreffend den Schutz 
nützlicher Vögel, erfuhr durch die Ausschüsse für Handel und Verkehr und für 
Justizwesen des Bundesrats mancherlei Abänderungen. Die wichtigste ging dahin, 
den ersten Absatz des § 1 wie folgt zu fassen: „Das Zerstören und das Ausheben 
von Nestern oder Brutstätten der Vögel, das Töten, Zerstören und Ausnehmen von 
Jungen und Eiern und das Feilbieten der gegen dieses Verbot erlangten Nester, 
Eier und Jungen ist untersagt.“ Der Entwurf blieb im Reichstag unerledigt. 
Grundsätze für die Ein= und Durchfuhr von Rindvieh aus 
Oesterreich-Ungarn. Durch einen Beschluß des Bundesrats vom Jahre 1873 
waren Grundsätze aufgestellt, welche das Maß von Beschränkungen für den 
Viehverkehr mit dem Nachbarreiche bezeichneten. Wenn durch diesen Beschluß 
die Ein= und Durchfuhr nicht, wie diejenige aus Rußland, einem allgemeinen 
Verbot unterstellt wurde, so war dabei die Voraussetzung maßgebend, daß die 
vorgeschriebenen Vorsichtsmaßregeln genügende Garantien gegen die Gefahr der 
Rinderpesteinschleppung bieten würden. Leider erwies sich jedoch diese Voraus- 
setzung als unzutreffend. Obgleich die Bundesregierungen nicht nur jene Normen 
streng aufrecht erhielten, sondern auch je nach dem Grade der Ausbreitung der 
Rinderpest in Oesterreich-Ungarn vielfach weitergehende Beschränkungen verhängt 
hatten, so war Deutschland in neuerer Zeit zu wiederholten Malen durch Rinderpest- 
invasionen heimgesucht worden, welche auf die Einfuhr von Rindvieh aus 
Oesterreich-Ungarn zurückgeführt werden mußten. Auf eine Besserung dieser 
Zustände war vorerst nicht zu rechnen. Dieser Sachlage gegenüber konnten die 
immer dringender sich erhebenden Anträge aus den Kreisen der Landwirtschaft 
auf eine Absperrung, wie gegen Rußland, kaum länger unberücksichtigt bleiben. 
Thatsächlich fand diese Absperrung, infolge der Rinderpestausbrüche im Jahre 
1877, gegenwärtig bereits statt. 
Der Anregung, es bei dieser Sperre auch ferner zu belassen, war nur die 
bayerische Regierung entgegengetreten. Indem sie auf die weitgreifenden Nach- 
teile hinpies, welche ein bleibendes Verbot der Einfuhr und Durchfuhr von 
Rindvieh aus Oesterreich-Ungarn für Bayern zur Folge haben würde, führte 
sie namentlich aus, wie die landwirtschaftlichen Verhältnisse einzelner Grenz- 
distrikte auf einer regelmäßigen Einfuhr von Rindvieh aus den jenseitigen 
Nachbarländern beruhten, wie schwierig ferner sich infolge der Grenzsperre die 
Versorgung mehrerer größerer Städte Bayerns mit Fleisch gestalte, wie endlich 
die Frachteinnahmen bei der bayerischen Eisenbahnverwaltung infolge des Auf- 
hörens der Viehtransporte durch Bayern nicht unbeträchtlich zurückgegangen wären. 
Es genüge, wenn nur die Einfuhr gewissen Beschränkungen unterworfen würde.
	        
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