Full text: Fürst Bismarck und der Bundesrat. Vierter Band. Der Bundesrat des Deutschen Reichs (1878-1881). (4)

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Die Mitglieder des deutschen Volkswirtschaftsrats sollten Reisekosten und 
Diäten nach Maßgabe der vom Bundesrat darüber zu treffenden Bestimmungen 
erhalten. 
Am 3. Mai 1881 lehnte der Bundesrat den Antrag der Ausschüsse, den 
vorgeschlagenen deutschen Volkswirtschaftsrat im Interesse der kleineren Staaten 
von 125 auf 135 Mitglieder zu erhöhen, 1) gegen eine Minderheit von 18 
Stimmen ab und genehmigte die Vorlage ganz nach dem Willen Bismarcks. 2) 
Gegen die Wünsche der Kleinstaaten wurde von seiten des Reichskanzlers 
eingewendet: Da es sich um die Bildung einer lediglich wirtschaftliche Interessen 
vertretenden Körperschaft handle, so sei es nicht angänglich, für die Vertretung 
in derselben die politischen Grenzen maßgebend sein zu lassen. 
Am 2. Juli 1881 beschäftigte sich der Bundesrat mit dem Beschlusse des 
Reichstags, die für den deutschen Volkswirtschaftsrat geforderte Summe zu 
streichen. Es wurde beschlossen, den deutschen Volkswirtschaftsrat für jetzt nicht 
ins Leben treten zu lassen, dagegen die Wiedereinstellung der für denselben 
erforderlichen Mittel in den Reichshaushaltsetat für das nächste Jahr vorzu- 
behalten. Danach war also die vom Fürsten Bismarck ins Auge gefaßte Even- 
tualität, die in Rede stehende Körperschaft aus anderen zu Gebote stehenden 
Fonds zu dotiren, aufgegeben. 
Die Forderung zur Bildung einer wirtschaftlichen Abteilung im Reichsamt 
des Innern war vom Reichstag genehmigt worden. 
Besteuerung der Dienstwohnungen der Reichsbeamten. 
Der dem Reichstage vorgelegte Entwurf eines Gesetzes, betreffend die Be- 
steuerung der Dienstwohnungen der Reichsbeamten, 3) war in der letzten Reichstags- 
session unerledigt geblieben. Die Gründe, welche damals für die Einbringung der 
Vorlage maßgebend waren, bestanden auch zur Zeit noch. Im Auftrage des Kaisers 
beantragte Bismarck im Januar 1881 4) beim Bundesrat, daß der Entwurf un- 
1) Vgl. die „Nordd. Allg. Ztg.“ Nr. 173 v. 13. 4. 81. Für die einzelnen Sektionen 
wollte der Entwurf 24 Mitglieder, die Ausschußfassung 27. Außerdem war nur noch an 
einer Stelle statt der Bezeichnung „Bundesregierung“ die richtigere „Landesregierung“ gesetzt. 
2) Die „Nordd. Allg. Zt#g.“ Nr. 208 v. 5. 5. 81 bemerkte zu dieser Beschlußfassung: 
Die Präsidialvorlage setzte die Mitgliederzahl desselben auf 125 fest. Der Ausschuß für 
Handel und Verkehr, dem der Entwurf zur Vorberatung übergeben war, erhöhte diese Zahl 
auf 135. Die auf Grund dieses Antrags mit den verbündeten Regierungen gepflogenen 
Verhandlungen haben das Resultat ergeben, daß sich dieselben der ursprünglichen Fassung 
anschließen. Die gestern im Bundesrat erfolgte Beratung hat denn auch, wie dies bereits 
die Morgenblätter melden, die Wiederherstellung der ursprünglichen Vorlage herbeigeführt. 
Damit erledigt sich die irrtümliche Meldung, als habe ein Gegensatz innerhalb der Re- 
gierungen bestanden. 
3) Vgl. oben S. 213. 
4) In Kohls Bismarck-Regesten übersehen.
	        
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