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Infolge dieser Beschlüsse wird nachstehende Veränderung der Grenze des
deutschen Zollgebietes notwendig. ·
Von dem Punkte, an welchem die durch eine Palissade bezeichnete bisherige
Zollgrenze im Norden Altonas die Langenfelderstraße bei dem jetzigen Neben-
zollamt II Altona erreicht, wird sich die neue Grenzlinie an dem Kantstein des nord-
östlichen Bürgersteiges der Langenfelderstraße, deren Fahrdamm einschließend, in
gerader Linie bis zur Hamburger Straße fortsetzen, dann, immer dem Kantsteine
des Bürgersteiges folgend, in dieselbe nach Hamburg einbiegen, 45 Meter
weiter rechtwinklig den Fahrdamm und den gegenüberliegenden Bürgersteig über-
schreiten, demnächst in einer durch eine Palissade bezeichneten Linie das mit
Schweineständen und Ställen besetzte Grundstück der Altona-Kieler Bahn am
Schulterblattbahnhofe bis zu der dem Bahnhofsgebäude zugekehrten Seite der
vorderen Stände durchschneiden, an diesen eine kurze Strecke in der Richtung
nach der Viehrampe auf dem Bahnhofe bis zu der von letzterer nach den
Ständen führenden Pforte entlang gehen und sich dann, der Bahnhofseinfriedigung
folgend, an der der Viehrampe zugekehrten Seite der hinteren Stände dem
Bahndamme zuwenden. Nach Erreichung des nördlichen Fußes des Bahn-
dammes wird sie sich an diesem in der Richtung nach Hamburg, die Straße
Schulterblatt kreuzend, bis zu der Stelle ziehen, wo der jenseits des Bahn-
dammes herkommende Pfeffermühlenbeck unter demselben durchgeht, sodann den
Bahndamm überschreiten und hierauf dem östlichen Uferrande des gedachten
Baches, dessen Bett einschließend, bis zu dem an der Ecke der Neuen Rosenstraße
in St. Pauli und der Blöß-Passage belegenen Koßschen Grundstücke folgen.
Sie wird sodann dieses Grundstück, indem sie den Gartengrenzen desselben folgt,
umgehen, in der Blöß-Passage die politische Grenze an dem Punkte, wo diese
aus dem Koßschen Wohnhause tritt, erreichen und mit ihr bis zur Ecke der
Neuen Rosenstraße und der Straße Schulterblatt beim Neuen Pferdemarkt in
St. Pauli zusammenfallen. Hier wird sie die Landesgrenze wieder verlassen
und gegen den Pferdemarkt über den Fahrdamm führen bis zu dem ersten
derjenigen Prellsteine, welche den Pferdemarkt von dem Fahrdamm der Straße
„Am grünen Jäger“ abgrenzen, die Linie dieser Prellsteine, den Fahrdamm ein-
schließend, bis gegenüber der Einmündung der Großen Gärtnerstraße und der
Jägerstraße in St. Pauli verfolgen und sich vom letzten Prellsteine der nach
dem Grünen Jäger zugekehrten Seite des Pferdemarktes schräg über den Fahr-
damm zu dem an der Ecke der Großen Gärtnerstraße und der Jägerstraße
stehenden Grenzstein G 1741 wenden. Von hier aus wird die neue Grenz-
linie bis zur Elbe mit der politischen Grenze, welche bis zum Pinnasthor durch
eine Palissade bezeichnet wird, zusammenfallen, die Elbe und den auf dem
hamburgischen Gebietsteile Kuhwerder belegenen Deich überschreiten, an der
inneren Seite des Deiches elbabwärts bis zum Köhlbrand und sodann an diesem
aufwärts bis zu dem die hamburgische Ortschaft Roß nördlich einschließenden