Full text: Fürst Bismarck und der Bundesrat. Vierter Band. Der Bundesrat des Deutschen Reichs (1878-1881). (4)

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Infolge dieser Beschlüsse wird nachstehende Veränderung der Grenze des 
deutschen Zollgebietes notwendig. · 
Von dem Punkte, an welchem die durch eine Palissade bezeichnete bisherige 
Zollgrenze im Norden Altonas die Langenfelderstraße bei dem jetzigen Neben- 
zollamt II Altona erreicht, wird sich die neue Grenzlinie an dem Kantstein des nord- 
östlichen Bürgersteiges der Langenfelderstraße, deren Fahrdamm einschließend, in 
gerader Linie bis zur Hamburger Straße fortsetzen, dann, immer dem Kantsteine 
des Bürgersteiges folgend, in dieselbe nach Hamburg einbiegen, 45 Meter 
weiter rechtwinklig den Fahrdamm und den gegenüberliegenden Bürgersteig über- 
schreiten, demnächst in einer durch eine Palissade bezeichneten Linie das mit 
Schweineständen und Ställen besetzte Grundstück der Altona-Kieler Bahn am 
Schulterblattbahnhofe bis zu der dem Bahnhofsgebäude zugekehrten Seite der 
vorderen Stände durchschneiden, an diesen eine kurze Strecke in der Richtung 
nach der Viehrampe auf dem Bahnhofe bis zu der von letzterer nach den 
Ständen führenden Pforte entlang gehen und sich dann, der Bahnhofseinfriedigung 
folgend, an der der Viehrampe zugekehrten Seite der hinteren Stände dem 
Bahndamme zuwenden. Nach Erreichung des nördlichen Fußes des Bahn- 
dammes wird sie sich an diesem in der Richtung nach Hamburg, die Straße 
Schulterblatt kreuzend, bis zu der Stelle ziehen, wo der jenseits des Bahn- 
dammes herkommende Pfeffermühlenbeck unter demselben durchgeht, sodann den 
Bahndamm überschreiten und hierauf dem östlichen Uferrande des gedachten 
Baches, dessen Bett einschließend, bis zu dem an der Ecke der Neuen Rosenstraße 
in St. Pauli und der Blöß-Passage belegenen Koßschen Grundstücke folgen. 
Sie wird sodann dieses Grundstück, indem sie den Gartengrenzen desselben folgt, 
umgehen, in der Blöß-Passage die politische Grenze an dem Punkte, wo diese 
aus dem Koßschen Wohnhause tritt, erreichen und mit ihr bis zur Ecke der 
Neuen Rosenstraße und der Straße Schulterblatt beim Neuen Pferdemarkt in 
St. Pauli zusammenfallen. Hier wird sie die Landesgrenze wieder verlassen 
und gegen den Pferdemarkt über den Fahrdamm führen bis zu dem ersten 
derjenigen Prellsteine, welche den Pferdemarkt von dem Fahrdamm der Straße 
„Am grünen Jäger“ abgrenzen, die Linie dieser Prellsteine, den Fahrdamm ein- 
schließend, bis gegenüber der Einmündung der Großen Gärtnerstraße und der 
Jägerstraße in St. Pauli verfolgen und sich vom letzten Prellsteine der nach 
dem Grünen Jäger zugekehrten Seite des Pferdemarktes schräg über den Fahr- 
damm zu dem an der Ecke der Großen Gärtnerstraße und der Jägerstraße 
stehenden Grenzstein G 1741 wenden. Von hier aus wird die neue Grenz- 
linie bis zur Elbe mit der politischen Grenze, welche bis zum Pinnasthor durch 
eine Palissade bezeichnet wird, zusammenfallen, die Elbe und den auf dem 
hamburgischen Gebietsteile Kuhwerder belegenen Deich überschreiten, an der 
inneren Seite des Deiches elbabwärts bis zum Köhlbrand und sodann an diesem 
aufwärts bis zu dem die hamburgische Ortschaft Roß nördlich einschließenden
	        
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