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Deiche führen, diesem auf seiner nördlichen Seite in östlicher Richtung folgen
und sich bei Schlatermund mit der preußisch-hamburgischen Grenze vereinigen.
Sodann wird sie diese östlich verfolgen und sich bei Oberwerder an der Norder-
elbe mit der alten Zolllinie, da, wo diese die preußisch-hamburgische Grenze
trifft, wieder vereinigen. Hierdurch ist der Anschluß sämtlicher westlich vom
Köhlbrand und südlich von der preußisch-hamburgischen Grenze belegenen Inseln
und Inselteile, sowie der hamburgischen Ortschaft Roß bedingt, desgleichen der-
jenige der Norderelbe von Altona und der Süderelbe von Harburg abwärts,
sowie sämtlicher dieselben verbindenden Gewässer, mit Ausnahme desjenigen Teils
des Reiherstieges, der nördlich von der preußisch-hamburgischen Grenze liegt.
Am Ausflusse der Elbe in die See wird die Zolllinie künftig unmittelbar ober-
halb Cuxhaven das Land verlassen, in gerader Linie zum westlichsten Punkte
des Kaiser-Wilhelm-Koogs führen und sich dort mit der gegenwärtigen Zoll-
linie wieder vereinigen, wodurch der Anschluß der Elbe abwärts bis Cuxhaven
erfolgt.
Längs der neuen Zollgrenze werden an Zollämtern errichtet werden müssen:
in der Hamburger Straße zu Altona (Personen= und Frachtverkehr), am Schulter-
blatt beim Eisenbahndamm zu Altona (Personenverkehr), in der Kleinen Gärtner-
straße am Pferdemarkt zu Altona (Personen= und Frachtverkehr), in der Großen
Gärtnerstraße am Pferdemarkt zu Altona (Personenverkehr), am Hummelthor
zu Altona (Personen= und Frachtverkehr), am Nobisthor zu Altona (Personen-
verkehr), am Trommelthor zu Altona (Personen= und Frachtverkehr), am Pinnas-
thor zu Altona (desgleichen), an der Dampfschiffbrücke zu Altona (Zentral-
abfertigungsstelle für den Wasserverkehr) mit Abfertigungsstellen am Hafen, zum
Beispiel am Fischmarkt, am Eisenbahnquai und so weiter, am Kuhwerder in
der Elbe, an der Mündung des Ernst-August-Kanals in den Reiherstieg, an
der Harburg-Hamburger Chaussee in Kirchdorf.
Außerdem werden Zollstellen errichtet werden auf dem hamburgischen Teil
der Insel Finkenwerder, ferner zur Abfertigung der nach dem Zollgebiet bestimmten
Dampfschiffe an der Dampfschiffbrücke in St. Pauli und am Baumwall zu
Hamburg.
Die an der gegenwärtigen Landgrenze bei Altona befindlichen Zollämter,
mit Ausnahme des Hauptzollamts in Ottensen, sowie zahlreiche Zollämter an
der Elbe zwischen Altona beziehungsweise Harburg und Cuxhaven werden
eingehen.
Das Grenzbewachungspersonal wird an der Altona-Hamburger Landgrenze
die Zollaufsicht durch Patrouillen und Postirungen in der Langenfelder= und
Hamburger Straße, am Schulterblatt, auf dem durch Ueberbrückung des Pfeffer-
mühlenbecks herzustellenden Gange, in der Neuen Rosenstraße, Am grünen Jäger,
in der Jägerstraße, in der Verbindungsstraße zwischen Jäger= und Bleichenstraße
und auf dem an der bestehenden Palissade bis zum Pinnasthor entlang zu