Full text: Fürst Bismarck und der Bundesrat. Vierter Band. Der Bundesrat des Deutschen Reichs (1878-1881). (4)

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auf der Elbe seewärts oder von Hamburg abwärts in das Zollgebiet eintretenden 
Schiffe, sowie mit der in Vorschlag gebrachten Aufbringung der entstehenden 
Kosten einverstanden erklären. 
In der Sitzung des Bundesrats vom 2. April 1881 genehmigte der 
Bundesrat die Ausschußanträge bezüglich der Modalitäten des Anschlusses Altonas 
und der Unterelbe an das Zollgebiet, überwies aber die Frage über die Auf- 
bringung und budgetmäßige Behandlung der Kosten der neuen Grenze denjenigen 
Ausschüssen zur Vorberatung, welche über die darauf bezügliche Resolution 
des Reichstags zu berichten hatten. 
2. Der Zollanschluß der Unterelbe im besonderen. Nachdem 
der Bundesrat den Anschluß von Altona und darauf auch den Anschluß der 
Unterelbe an das deutsche Zollgebiet beschlossen hatte, war die Ausführung beider 
Anschlüsse gemeinschaftlich behandelt worden. Der für nahe Zeit zu hoffende 
Anschluß Hamburgs stand aber einer derartigen Verbindung beider Maßregeln 
insofern entgegen, als darnach von der Ausführung des Anschlusses Altonas 
vorläufig abzusehen, während der Anschluß der Unterelbe unverzüglich in Vollzug 
zu setzen war. Dieser gesonderte Anschluß der Unterelbe machte es nötig, deren 
Abschluß gegen das Freihafengebiet einstweilen nur durch provisorische Maß- 
regeln durchzuführen. Bismarck richtete daher am 13. Mai 18811) an den 
Bundesrat das Ersuchen, die mit der Sache befaßten Ausschüsse zu schleunigen 
Vorschlägen wegen der darnach noch erforderlichen Ergänzungen und insbesondere 
des Termins für die Ausführung des Zollanschlusses der Unterelbe aufzufordern. 
Der Reichskanzler knüpfte an dieses Gesuch einige einschlägige Bemerkungen. 
Der Anschluß der Unterelbe bei einstweiliger Abstandnahme vom Anschluß Altonas 
bedinge zwar nicht bei Cuxhaven, wohl aber bei Altona eine Veränderung der 
bisher vorgeschlagenen Zollgrenze. Die bei gleichzeitigem Anschluß Altonas in 
Aussicht genommene Linie werde dahin zu ändern sein, daß die jetzige Zolllinie 
bis zur Elbe, Altona ausschließend, unverändert bleibe, demnächst aber die Elbe 
so überschreite, daß die Elbinseln sofort eingeschlossen werden. Auch hinsichtlich 
der Abfertigungsstellen seien Abänderungen notwendig. Die aus See kommenden, 
nach Altona bestimmten Schiffe würden, sofern sie unter Zollflagge oder Leuchte 
transitiren, von zollamtlicher Behandlung frei bleiben. Die aus Altona kommenden 
Schiffe, welche lediglich Waren führen, die den in See gehenden Schiffen im 
Zollgebiet noch beigegeben werden sollen, müßten bis zu ihrer völligen Ent- 
ladung Zollflagge oder Leuchte führen, und es werde die Ueberwachung angeordnet 
werden können. Eine ziffermäßige Darstellung der entstehenden Ausgabe und 
deren Verteilung zu geben, müsse für die Beratung der Ausschüsse vorbehalten 
  
1) In Kohls Bismarck-Regesten übersehen.
	        
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