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bleiben. Als Termin für die Ausführung des Elbanschlusses möchte der
1. Oktober 1881 ins Auge zu fassen sein. i)
Ueber den zu dieser Vorlage erstatteten Bericht der Ausschüsse des Bundesrats
für Zoll= und Steuerwesen, für Handel und Verkehr und für Rechnungswesen
bemerkte die „Norddeutsche Allgemeine Zeitung“ Nr. 308 vom 6. Juli 1881:
„Durch die inzwischen mit Hamburg getroffene Vereinbarung über den Zollanschluß
sind neue Verhältnisse geschaffen, deren Einfluß auf die Regelung des Anschlusses
der Unterelbe für die Zwischenzeit eine neuerliche Besichtigung der Orts-
respektive Steuerverhältnisse durch Mitglieder des Bundesrats und Mitglieder
des Hamburger Senats, unter Zuziehung von Zoll= und Bautechnikern, ver-
anlaßt hat. Dies hat zu der Auffassung geführt, daß eine anderweite Ziehung
der Grenzlinie über die Elbe und der Nichtanschluß des Köhlbrandes empfehlenswert
sei. Dadurch werde die Ziehung der Grenzlinie elbabwärts in gerader Richtung
über die Elbe möglich und die beabsichtigte Zollstelle in St. Pauli bezüglich
der Abfertigungsgeschäfte entlastet; es würde eine kleinere Zollstelle genügen,
deren Ausführung als möglich anzusehen ist. Der Verkehr durch den Köhlbrand
kann aber unbedenklich, wie bisher, in Harburg die zollamtliche Abfertigung
erlangen. Die Ausschüsse erklären sich deshalb mit dem Nichtanschlusse des
Köhlbrandes einverstanden. Infolgedessen wird die anderweite Ziehung der
Grenzlinie über die Elbe im Anschlusse an die bis zu diesem Strome unverändert
bleibende bisherige Zollgrenze bei Ottensen an einem noch näher zu bezeichnenden
Punkte gerade über die Elbe beim Quai in Neumühlen unterhalb Altona oder
zwischen Oevelgönne und Neumühlen als zur Ausführung des Anschlusses der
Unterelbe dienlich erachtet; diese Linie hätte ihre Fortsetzung längs der Ufer der
anzuschließenden Elbinseln den Köhlbrand entlang, diesen aber ausschließend, bis
zur Einmündung in die bisherige Zollgrenze zu finden. In diesem Sinne
stellten die Ausschüsse ihre Anträge."“
In der Bundesratssitzung vom 7. Juli 1881 wurde vorstehender Ausschuß-
bericht angenommen.
3. Zollanschluß von Wandsbek. Mitte Februar 1881 unterbreitete
Bismarck dem Bundesrat den nachstehenden Antrag Preußens, betreffend den
Zollanschluß von Wandsbek:?)
„Bei dem im Jahre 1867 erfolgten Anschluß der Herzogtümer Schleswig—
Holstein an den Zollverein entschied sich die preußische Regierung dafür, die
Stadt Altona zunächst von der Aufnahme in das Zollgebiet auszuschließen und
weitere Erfahrungen darüber abzuwarten, wie sich die Verhältnisse nach dem
1) Behufs des beabsichtigten Zollanschlusses der Unterelbe beauftragte der Bundesrat
die Bevollmächtigten Dr. v. Liebe und Schmidtkonz, die Verhältnisse an der Unterelbe
unter Mitwirkung namhafter Zoll= und Steuerbeamten von Altona und Hamburg zu prüfen.
2) In Kohls Bismarck-Regesten übersehen.