Full text: Fürst Bismarck und der Bundesrat. Vierter Band. Der Bundesrat des Deutschen Reichs (1878-1881). (4)

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Wenngleich die sämtlichen Landesjustizverwaltungen die Mitteilung der nach dem 
vereinbarten Plane herzustellenden kriminalstatistischen Tabellen an die Reichs- 
zentralstelle zugesagt haben, so wird doch durch diese Verfahrungsweise dem 
Interesse des Reichs an einer nutzbringenden Ausbildung dieses Zweiges der 
Statistik auf die Dauer nicht genügt; es empfiehlt sich vielmehr, die Kriminal- 
statistik auch formell zu einem Teile der Reichsstatistik zu erheben. Nur auf 
diesem Wege läßt sich die dauernde Gleichmäßigkeit in den statistischen Erhebungen 
und eine den wechselnden Interessen und Bedürfnissen des Reichs entsprechende 
Bearbeitung des gewonnenen Materials sicherstellen. Da das Kaiserliche Statistische 
Amt das Material der Bevölkerungsstatistik besitzt, so ist zugleich die Gelegenheit 
zu wertvollen vergleichenden Arbeiten für das Bundesgebiet nach einheitlichen 
Gesichtspunkten gegeben. Es wird vorerst genügen, wenn die beabsichtigten 
kriminalstatistischen Erhebungen nur auf Verbrechen und Vergehen gegen Reichs- 
gesetze erstrect und weder auf Uebertretungen noch auf strafbare Handlungen 
gegen Landesgesetze ausgedehnt werden. 
Die Beschlußfassung über den Antrag erfolgte erst in der folgenden Session 
des Bundesrats. 
Beteiligung Deutschlands an dem internationalen Kon- 
greß für Elektriker in Paris. Im Februar 1881 machte Bismarck dem 
Bundesrat Mitteilungen von dem am 15. September 1881 zu Paris abzuhaltenden 
internationalen Kongreß für Elektriker, sowie von der in Verbindung damit zu 
veranstaltenden internationalen Ausstellung für Elektrizität. 41) Diese letztere 
ward, obwohl an sich ein Privatunternehmen, mit finanzieller Unterstützung des 
Staats in einem Staatspalaste und unter Leitung eines von der Regierung 
ernannten Generalkommissars veranstaltet. „Die Regierung der französischen 
Republik hat die Einladung Deutschlands zur Beteiligung an Kongreß und 
Ausstellung an den Reichskanzler gerichtet, und dieser ist von dem Kaiser zur 
Annahme der Einladung ermächtigt worden. Die deutsche Beteiligung wird die 
Bereitstellung besonderer Mittel durch den Reichshaushaltsetat nicht bedingen. 
Die allgemeinen Kosten, welche dem Reiche aus der Leitung der Beteiligung 
erwachsen werden, und zu welchen der Reichskanzler auch die Aufwendungen 
für die Ausschmückung des deutschen Ausstellungsraumes und für die Ver- 
sicherung der deutschen Güter gegen Feuersgefahr während der Ausstellungszeit 
rechnet, lassen sich in dem jetzigen Stadium der Sache mit einiger Sicherheit 
nicht schätzen.“ Der Reichskanzler hoffte, die dazu erforderlichen Mittel ohne 
Schwierigkeit aus dem etatsmäßigen Dispositionsfonds des Reichskanzlers über- 
weisen zu können. „Es liegt in der Absicht, für die Leitung der deutschen 
Beteiligung einen Ausstellungskommissar zu berufen und für die Feststellung des 
  
1) In Kohls Bismarck-Regesten übersehen.
	        
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