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Verkehr mit Sprengstoffen In seiner Sitzung vom 13. Juli 1879
faßte der Bundesrat den Beschluß, die Bundesregierungen zu ersuchen, den
Verkehr mit Sprengstoffen in ihren Gebieten gleichförmig nach den von den
Ausschüssen für Handel und Verkehr und für Eisenbahnen, Post und Telegraphen
entworfenen Bestimmungen zu regeln. 1)
2. Wundesrat.
In der üblichen Form gingen die Entschließungen des Bundesrats auf die
Beschlüsse des Reichstags dem letzteren zu. (Schreiben des Stellvertreters des
Reichskanzlers d. d. 12. September 1878, 4. Legislaturperiode I. Session 1878
und d. d. 12. Februar 1879, 4. Legislaturperiode II. Session 1879.)
Nach einer Notiz in der „Norddeutschen Allgemeinen Zeitung“ Nr. 233
vom 2. Oktober 18782) beabsichtigte die bayerische Regierung beim Bundesrat
einen Antrag einzubringen, welcher geignet war, den mehrfach hervorgetretenen
Mißständen bezüglich vorzeitiger Publikation der dem Bundesrat zugehenden
Vorlagen und dessen Verhandlungen zu begegnen.
3. Präsidium (Reichsbeamte, Reichsbeamtengesetz).
Der von dem Kanzler im Bundesrat eingebrachte Gesetzentwurf, betreffend
die Abänderung der §§ 25 und 35 des Reichsbeamtengesetzes, gelangte am
6. Juni 1879 an den Reichstag (Reichstagsdrucksachen Nr. 240) und wurde
am 10. Juni an eine Kommission verwiesen — blieb aber daselbst unerledigt.
Im März 1869 legte der Staatssekretär v. Bülow in Vertretung des
Reichskanzlers dem Bundesrat den Entwurf einer Verordnung, betreffend die Tage-
1) Ausschußanträge s. „Nordd. Allg. Ztg.“ Nr. 261 v. 1. 7. 79, Bundesratsverhand-
lungen über den Gesetzentwurf, betreffend das Faustpfandrecht für Pfandbriefe und ähnliche
Schuldverschreibungen, „Nat.-Ztg.“ Nr. 61 v. 6. 2. 79, über die Gebührnisse der zur
Durchführung des Rinderpestgesetzes verwendeten Militärkommandos sowie über die Er-
stattung der entstandenen Mehrkosten aus Reichs-Zivilfonds „Nat.-Ztg.“ Nr. 380 v. 14. 8. 78
und 316 v. 16. 7. 79, betreffend Maßregeln gegen die Einschleppung der im russischen
Gouvernement Astrachan ausgebrochenen pestartigen Seuche „Nat.-Ztg.“ Nr. 47 v. 29.1. 79
sowie „Nordd. Allg. Ztg.“ Nr. 25 v. 30. 1. 79 und Nr. 128 v. 9. 4. 79, betreffend den
Entwurf einer Bekanntmachung über die ärztliche Prüfung und die ärztliche Vorprüfung
„Nat.-Ztg.“ Nr. 53 v. 1. 2. 79, betreffend die Abänderung der Prüfungsvorschriften für
Apothekergehilfen „Nordd. Allg. Ztg. Nr. 35 v. 11. 2. 79, Antrag von Mecklenburg-Strelitz,
betreffend die Prüfungstermine für Apothekergehilfen, „Nat.-Ztg.“ Nr. 455 v. 27. 9. 78,
Bericht der Ausschüsse für Handel und Verkehr und für Justizwesen über den Zwang zur
Gestattung der Abimpfung „Nordd. Allg. Ztg.“ Nr. 233 v. 9. 6. 79, Denkschrift über die
Ausführung des Reblausgesetzes „Nat.-Ztg.“ Nr. 250 v. 31. 5. 79.
2) Notiz ebendaselbst über den Beschluß des Bundesrats: den „Berliner Börsen-
courier“ und die „Berliner Freie Presse“ wegen Beleidigung des Bundesrats strafrechtlich
zu verfolgen.