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künftigen Reichstagsgebäudes sich hinziehenden Sommerstraße für den Bau mit
zu verwenden ist, wodurch eine entsprechende Verbreiterung der Sommerstraße
auf der gegenüberliegenden (Stadt-) Seite bedingt wird. Das hierzu erforder-
liche Terrain muß von den Grundstücken Sommerstraße 7 bis 9 beziehungs-
weise von dem Kasernengrundstück Sommerstraße 10 abgezweigt werden, von
welchen das letztere dem Reich, die ersteren aber der deutschen Eisenbahnbau-
gesellschaft gehören. Aus naheliegenden Gründen empfahl es sich, vor weiterer
Verfolgung des Projekts auch mit dieser Gesellschaft ein Abkommen über die
Bedingungen zu versuchen, unter welchen sie zur Ueberlassung des für das
Reich notwendigen oder wünschenswerten Teiles ihres Besitztums bereit sein
würde. Zu diesem Ende ist die deutsche Eisenbahnbaugesellschaft zu der Offerte
vom 17. März d. J. veranlaßt worden, Inhalts deren sie sich verpflichtet, dem
Reich je nach dessen Verlangen entweder a) nur das zur Straßenverbreiterung
notwendige Terrain von etwa 1800 Quadratmeter zum Preise von 420 Mark
pro Quadratmeter zuzüglich des Feuerkassenwertes der darauf stehenden Gebäude,
oder b) die Grundstücke Sommerstraße 7 bis 9 in ihrer Gesamtheit zum Preise
von 2740000 Mark, oder endlich c) die gedachten Grundstücke und eine
dahinter belegene Parzelle von zusammen 11 765,70 Ouadratmeter Fläche zum
Preise von 3730 000 Mark zu verkaufen. — Was die Höhe der geforderten
Preise betrifft, so ist zu erwähnen, daß zu b) die Baulichkeiten auf 400 906 Mark
geschätzt sind, so daß sich das Areal von 6906,57 Quadratmeter auf circa
339 Mark pro Quadratmeter stellt, wogegen zu c) bei einem Schätzungswerte
der Baulichkeiten von 535 206 Mark der Grund und Boden mit nur eirca
272 Mark pro Quadratmeter in Anrechnung kommt. — Zur Ausführung des
Reichstagsgebäudes würde schon der Ankauf des zu a) bezeichneten Terrain=
streifens genügen; doch erschien es zweckmäßig, wenigstens die Möglichkeit der
Erwerbung der zu b) und c) bezeichneten größeren Flächen offen zu halten,
da die Verwendung derselben für die Verlegung der Hochschule der Musik und
der Künstlerwerkstätten, vielleicht auch für die Herstellung einer Wohnung für
den Präsidenten des Reichstags in Frage kommen könnte. — Mit der
preußischen Regierung haben abschließende Verhandlungen über den Erwerb des
fiskalischen Areals noch nicht stattgefunden. Doch hat der preußische Kultus-
minister, dessen Ressort die am Königsplatz Nr. 1 und 3 belegenen, zu Künstler-
werkstätten und für die Hochschule der Musik benutzten Grundstücke angehören,
seine Geneigtheit zur Hergabe derselben erklärt, wenn das Reich geeigneten
Ersatz beschaffe. Ebenso sind bezüglich des weiter erforderlichen domänen-
fiskalischen Areals — nach den im Jahre 1873 vorgenommenen Ermittlungen
10788 Quadratmeter — Erörterungen mit der preußischen Domänenverwaltung
eingeleitet, deren Ergebnis sich indes zurzeit noch nicht übersehen läßt. Ab-
gesehen von diesen Flächen kommt nur noch Straßenland in Frage, die Sommer-
straße, um welche es sich dabei handelt, ist neuerdings in das Eigentum der