Full text: Fürst Bismarck und der Bundesrat. Vierter Band. Der Bundesrat des Deutschen Reichs (1878-1881). (4)

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künftigen Reichstagsgebäudes sich hinziehenden Sommerstraße für den Bau mit 
zu verwenden ist, wodurch eine entsprechende Verbreiterung der Sommerstraße 
auf der gegenüberliegenden (Stadt-) Seite bedingt wird. Das hierzu erforder- 
liche Terrain muß von den Grundstücken Sommerstraße 7 bis 9 beziehungs- 
weise von dem Kasernengrundstück Sommerstraße 10 abgezweigt werden, von 
welchen das letztere dem Reich, die ersteren aber der deutschen Eisenbahnbau- 
gesellschaft gehören. Aus naheliegenden Gründen empfahl es sich, vor weiterer 
Verfolgung des Projekts auch mit dieser Gesellschaft ein Abkommen über die 
Bedingungen zu versuchen, unter welchen sie zur Ueberlassung des für das 
Reich notwendigen oder wünschenswerten Teiles ihres Besitztums bereit sein 
würde. Zu diesem Ende ist die deutsche Eisenbahnbaugesellschaft zu der Offerte 
vom 17. März d. J. veranlaßt worden, Inhalts deren sie sich verpflichtet, dem 
Reich je nach dessen Verlangen entweder a) nur das zur Straßenverbreiterung 
notwendige Terrain von etwa 1800 Quadratmeter zum Preise von 420 Mark 
pro Quadratmeter zuzüglich des Feuerkassenwertes der darauf stehenden Gebäude, 
oder b) die Grundstücke Sommerstraße 7 bis 9 in ihrer Gesamtheit zum Preise 
von 2740000 Mark, oder endlich c) die gedachten Grundstücke und eine 
dahinter belegene Parzelle von zusammen 11 765,70 Ouadratmeter Fläche zum 
Preise von 3730 000 Mark zu verkaufen. — Was die Höhe der geforderten 
Preise betrifft, so ist zu erwähnen, daß zu b) die Baulichkeiten auf 400 906 Mark 
geschätzt sind, so daß sich das Areal von 6906,57 Quadratmeter auf circa 
339 Mark pro Quadratmeter stellt, wogegen zu c) bei einem Schätzungswerte 
der Baulichkeiten von 535 206 Mark der Grund und Boden mit nur eirca 
272 Mark pro Quadratmeter in Anrechnung kommt. — Zur Ausführung des 
Reichstagsgebäudes würde schon der Ankauf des zu a) bezeichneten Terrain= 
streifens genügen; doch erschien es zweckmäßig, wenigstens die Möglichkeit der 
Erwerbung der zu b) und c) bezeichneten größeren Flächen offen zu halten, 
da die Verwendung derselben für die Verlegung der Hochschule der Musik und 
der Künstlerwerkstätten, vielleicht auch für die Herstellung einer Wohnung für 
den Präsidenten des Reichstags in Frage kommen könnte. — Mit der 
preußischen Regierung haben abschließende Verhandlungen über den Erwerb des 
fiskalischen Areals noch nicht stattgefunden. Doch hat der preußische Kultus- 
minister, dessen Ressort die am Königsplatz Nr. 1 und 3 belegenen, zu Künstler- 
werkstätten und für die Hochschule der Musik benutzten Grundstücke angehören, 
seine Geneigtheit zur Hergabe derselben erklärt, wenn das Reich geeigneten 
Ersatz beschaffe. Ebenso sind bezüglich des weiter erforderlichen domänen- 
fiskalischen Areals — nach den im Jahre 1873 vorgenommenen Ermittlungen 
10788 Quadratmeter — Erörterungen mit der preußischen Domänenverwaltung 
eingeleitet, deren Ergebnis sich indes zurzeit noch nicht übersehen läßt. Ab- 
gesehen von diesen Flächen kommt nur noch Straßenland in Frage, die Sommer- 
straße, um welche es sich dabei handelt, ist neuerdings in das Eigentum der
	        
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