Full text: Fürst Bismarck und der Bundesrat. Vierter Band. Der Bundesrat des Deutschen Reichs (1878-1881). (4)

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Was die verschiedenen hierbei in Betracht kommenden Steuerformen angeht, 
so dürfte es sich um so weniger empfehlen, den Kreis derselben von vornherein 
zu begrenzen, als die Möglichkeit nicht ausgeschlossen ist, daß die Erhebungen 
fernere Gesichtspunkte für neue, bisher nicht erwogene Steuerreformen bieten. 
Stellen das den Ankauf, die Fabrikation und den Vertrieb des Tabaks 
der Privatthätigkeit entziehende Monopol einerseits und das den inländischen 
Tabakbau verbietende, dagegen die hohen Eingangszölle, die gewerbliche und 
Handelsthätigkeit sonst freigebende englische System andererseits die kon- 
sequentest durchgeführten Formen der Tabakbesteuerung dar, so kommen außer 
ihnen noch andere Steuerformen in Betracht, welche einzeln oder vereinigt zu 
befriedigenden finanziellen Ergebnissen führen können. Von den den Eingangs- 
zoll und die Besteuerung des heimischen Erzeugnisses kombinirenden Formen kann, 
neben der in den Steuersätzen noch möglichen Fortentwicklung des dem jüngsten 
Gesetzentwurf zu Grunde liegenden Systems, auch der den existenzfähigen 
inländischen Tabakbau mehr schonende, an die Anträge des sächsischen Kom- 
missars der Kommission von 1873 sich anlehnende Gedanke in Betracht kom- 
men, eine hohe Eingangssteuer in Verbindung mit fester Abgrenzung (Kon- 
tingentirung) des inländischen Tabakbaues und Erhebung der Steuer vom 
inländischen Produkt mittelst Verauktionirung des zum Minimalwerte vom Reich 
zu übernehmenden Erzeugnisses einzuführen, wobei der Gewinn einer angemessenen 
Differenz durch den hohen Eingangszoll und durch die Möglichkeit einer Ent- 
lastung des inländischen Marktes durch teilweisen Verkauf des inländischen Pro- 
duktes zur Ausfuhr gewährleistet würde. Endlich werden die Steuerreformen 
zu berücksichtigen sein, welche für in= und ausländischen Rohtabak die Steuer- 
erhebung an den Uebertritt der Blätter in die Fabrikation oder an den Austritt 
derselben aus der Fabrik (Fabrikatsteuer, Tabakstempel) oder an den Klein- 
vertrieb (Lizenzgebühr) knüpfen. 
Die Erhebungen werden hiernach zum Beispiel beim Tabakbau sich nicht 
darauf zu beschränken haben, die Ernteergebnisse, die von Pflanzern erzielten 
Preise des fermentirten oder unfermentirten Tabaks und andere mit größerer oder 
geringerer Genauigkeit statistisch greifbare Zahlen festzustellen, sie werden vielmehr 
auch zu richten sein auf die Bedeutung des Tabakbaues in dem Rahmen des 
landwirtschaftlichen Betriebes, auf den Geldgewinn, welchen der Tabakbau im 
Vergleich zu Erträgen anderer Feldkulturen abwirft, und auf andere Fragen, 
welche den Zusammenhang des Tabakbaues mit sonstigen Gebieten wirtschaft- 
licher Thätigkeit zum Gegenstand haben. 
Die Ausführung der Enquete wird einer aus geeigneten Beamten und 
Sachverständigen gebildeten Kommission zu übertragen sein. — Die nächste und 
zugleich eine der wichtigsten und schwierigsten Aufgaben der Kommission wird 
die Aufstellung des Programms für die Enquete bilden. Hierbei möchten nach- 
stehende Gesichtspunkte zu beachten sein.
	        
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