Der Gang der Enquete muß naturgemäß der sein, daß zunächst durch
statistische Erhebungen die thatsächlichen Verhältnisse klar gestellt werden, daß
demnächst das gesammelte thatsächliche Material gesichtet und verarbeitet und
endlich auf der so gewonnenen Grundlage durch Vernehmung Sachverständiger
und andere zweckdienliche Mittel die Beantwortung der durch die Enquete zu
lösenden Fragen versucht wird.
Die Schwierigkeiten der statistischen Erhebungen sind dadurch, daß den
beteiligten Privaten eine gesetzliche Verpflichtung zu wahrheitsgemäßen Angaben
nicht obliegt, wesentlich gesteigert. Wenn gleichwohl in Aussicht genommen
werden kann, den Beteiligten über die festzustellenden Punkte Fragen vorzulegen,
so läßt sich ein auch nur einigermaßen vollständiges und zuverlässiges Material
nicht wohl gewinnen, wenn nicht schon in jedem Erhebungsbezirke durch sach-
kundige, den örtlichen Verhältnissen nahestehende Personen eine sorgsame Prüfung
und beziehungsweise Vervollständigung der von den Gewerbetreibenden unmittelbar
gemachten Angaben erfolgt. Außerdem werden viele und wichtige der vor-
zunehmenden örtlichen Erhebungen ihrer Natur nach überhaupt nicht im Wege
der Befragung aller beteiligten Gewerbetreibenden, sondern durch Vernehmung
Sachverständiger, Aufstellung von Ueberschlagsberechnungen u. s. w. zu be-
schaffen sein. Die Mitglieder der Hauptkommission werden, wenn der Wert
der Enquête nicht durch übermäßige Verzögerung des Abschlusses beeinträchtigt
werden soll, zu diesen örtlichen Erhebungen in der Regel nicht herangezogen
werden können. Es wird sich vielmehr empfehlen, die Vornahme der statistischen
und sonstigen Vorerhebungen örtlichen Kommissionen zu übertragen, deren Bezirke
nach Maßgabe der territorialen Verteilung des Tabakbaues, der Tabakfabrikation
und des Tabakhandels abzugrenzen sein werden. In dieser Hinsicht gewähren
die amtlichen statistischen Veröffentlichungen und die bei dem Königlich statistischen
Amte beruhenden Vorerhebungen für die gewerbestatistische Aufnahme vom
Jahre 1875 wertvolle Anhaltspunkte; dieselben werden für die Hauptkommission
die Grundlage bilden können, um die Zahl der einzusetzenden Bezirkskommissionen
und deren Abgrenzung festzusetzen. Daß derartige Kommissionen in der Regel
nur für solche Landesteile, in denen wenigstens eins der in Rede stehenden
Gewerbe in beträchtlichem Umfange betrieben wird, einzusetzen sind, bedarf nur
der Erwähnung.
Mit der Leitung der diesen Kommissionen aufzutragenden Geschäfte wird
in der Regel ein geeigneter Landesbeamter zu betrauen sein, welchem einige
Sachverständige beigeordnet würden. Die Auswahl dieser Personen möchte im
Einvernehmen mit den betreffenden Landesregierungen und Handelskammern von
der Hauptkommission zu treffen sein. Die Kommissionen hätten innerhalb ihres
Bezirks nach der von der Hauptkommission erteilten Instruktion die staatlichen
Erhebungen zu leiten und die an sie unmittelbar gestellten Fragen zu beantworten.
Nach Abschluß der örtlichen Erhebungen würden die Bezirkskommissionen